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4.4. Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes
Was bleibt, ist die letzte aber entscheidende Fragestellung. Woher nehmen wir die Zeit, um uns
entsprechend unserer Satzung zu organisieren und unsere Organe voll zu besetzen?
Auch wir haben uns darüber Gedanken gemacht, wie viel Zeit wir in Zukunft aufwenden müssen,
wenn unsere Organisation erst einmal richtig ins Laufen kommt. Eines der Probleme, das sich für
eine schlüssige Aussage hierzu ergibt, ist, dass wir nicht wissen, wie die Veränderungen
unserer Organisationsstrukturen aussehen, die sich durch die Anwendung unserer Theorien in der Praxis
ergeben. In der Ungewissheit, was uns die Praxis bringt, müssen wir dem Geschehen vorgreifen und
von den Annahmen ausgehen, die sich aus unserem Modell für einen bestimmten Zeitpunkt in der
Zukunft ergeben werden. Über diese Annahmen gewinnen wir die nachfolgenden Zahlen, mit denen dann
alles sehr technisch wird, weil wir rechnen müssen.
Zur Ermittlung der Zeit, die die Mitglieder der Basisdemokraten zur Selbstorganisation aufwenden
müssen, ist es notwendig zu wissen, wie viel Personen wir für die reibungslose Funktion
unseres Organisationsgefüges pro Ortsgruppe benötigen. Auf die Automatisierung der
Verwaltung und anderer formaler demokratischer Funktionalitäten über die technischen
Möglichkeiten des Internets und die hiermit verbundenen Zeiteinsparungen werden wir an
späterer Stelle eingehen. An dieser Stelle werden die Aufgaben zuerst einmal so beschrieben,
als müsten sie manuel durch dafür bestimmte Personen ausgeführt werden. Auf der Internetseite:
https://www.basic-ding.org/ding
sind wir schon einen Schritt weiter gegangen. Dort wurden viele der hier manuell beschriebenen Tätigkeiten
automatisiert. Die Zeiteinsparungen sind in diesem Text jedoch noch nicht mitberücksichtigt.
Dies ist eine Berechnung, die wir zur gegebener Zeit nachholen werden.
Im ersten gedanklichen Schritt wollen wir zunächst
nur alle formalen Tätigkeiten in ihrer Funktionalität näher bestimmen. Wir mussten dies tun, um nach
ihrer begrifflichen Bestimmung darüber nachdenken zu können, wie wir die sich ständig
wiederholenden eintönigen Aufgaben über das Internet automatisieren können, ohne dass
der Allgemeinheit die Transparenz zur Meinungsbildung und zur demokratisch getroffenen Entscheidung
verloren geht. Zur Berechnung sind im ersten Schritt folgende Funktionen zu berücksichtigen:
-
Verwaltungsbeauftragte der Ortsgruppe
(§§ 4b, 9),
ca. sechs Mitglieder (Vorsitzende, Stellvertreter, Protokollführer und weitere
geschäftsführende Mitglieder).
-
Mandatsverwaltungsbeauftragte zur Wahrnehmung der politischen Interessen der
Ortsgruppen in den verschiedenen parlamentarischen Organen
(§§ 4d, 11),
ca. zwölf Mitglieder.
-
Ortsgruppenvertreter zur Koordination und Erfassung der in den Ortsgruppen
durchgeführten ortsübergreifenden Abstimmungen, ca. 12 Personen.
Für ein Internetprogramm liegt hier das größte Einsparungspotential.
Gehen wir nun bei unseren weiteren Betrachtungen davon aus, dass die Basisdemokraten
in allen unter § 4d genannten parlamentarischen Gremien mit mindestens 5% vertreten
sind und in jeder Ortsgruppe durchschnittlich 102 Mitglieder, bei 600 Ortsgruppen
in Hessen, mitmachen.
Allgemein sollte vielleicht noch geschrieben werden, dass Hessen ein Bundesland der Bundesrepublik
Deutschland mit ca. 5,6 Mill. Einwohner ist und sich auf eine Fläche von 21.109 km² ausdehnt und
diese Berechnung für Hessen eine Stellvertreterrolle für dichtbesiedelte Gebiete der
Erde besitzen soll.
Stand: 10.12.2011
4.4. Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes (Übersicht)
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