4.4. Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes

Was bleibt, ist die letzte aber entscheidende Fragestellung. Woher nehmen wir die Zeit, um uns entsprechend unserer Satzung zu organisieren und unsere Organe voll zu besetzen?

Auch wir haben uns darüber Gedanken gemacht, wie viel Zeit wir in Zukunft aufwenden müssen, wenn unsere Organisation erst einmal richtig ins Laufen kommt. Eines der Probleme, das sich für eine schlüssige Aussage hierzu ergibt, ist, dass wir nicht wissen, wie die Veränderungen unserer Organisationsstrukturen aussehen, die sich durch die Anwendung unserer Theorien in der Praxis ergeben. In der Ungewissheit, was uns die Praxis bringt, müssen wir dem Geschehen vorgreifen und von den Annahmen ausgehen, die sich aus unserem Modell für einen bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft ergeben werden. Über diese Annahmen gewinnen wir die nachfolgenden Zahlen, mit denen dann alles sehr technisch wird, weil wir rechnen müssen.

Zur Ermittlung der Zeit, die die Mitglieder der Basisdemokraten zur Selbstorganisation aufwenden müssen, ist es notwendig zu wissen, wie viel Personen wir für die reibungslose Funktion unseres Organisationsgefüges pro Ortsgruppe benötigen. Auf die Automatisierung der Verwaltung und anderer formaler demokratischer Funktionalitäten über die technischen Möglichkeiten des Internets und die hiermit verbundenen Zeiteinsparungen werden wir an späterer Stelle eingehen. An dieser Stelle werden die Aufgaben zuerst einmal so beschrieben, als müsten sie manuel durch dafür bestimmte Personen ausgeführt werden. Auf der Internetseite: https://www.basic-ding.org/ding sind wir schon einen Schritt weiter gegangen. Dort wurden viele der hier manuell beschriebenen Tätigkeiten automatisiert. Die Zeiteinsparungen sind in diesem Text jedoch noch nicht mitberücksichtigt. Dies ist eine Berechnung, die wir zur gegebener Zeit nachholen werden.

Im ersten gedanklichen Schritt wollen wir zunächst nur alle formalen Tätigkeiten in ihrer Funktionalität näher bestimmen. Wir mussten dies tun, um nach ihrer begrifflichen Bestimmung darüber nachdenken zu können, wie wir die sich ständig wiederholenden eintönigen Aufgaben über das Internet automatisieren können, ohne dass der Allgemeinheit die Transparenz zur Meinungsbildung und zur demokratisch getroffenen Entscheidung verloren geht. Zur Berechnung sind im ersten Schritt folgende Funktionen zu berücksichtigen:

  • Verwaltungsbeauftragte der Ortsgruppe (§§ 4b, 9), ca. sechs Mitglieder (Vorsitzende, Stellvertreter, Protokollführer und weitere geschäftsführende Mitglieder).

  • Mandatsverwaltungsbeauftragte zur Wahrnehmung der politischen Interessen der Ortsgruppen in den verschiedenen parlamentarischen Organen (§§ 4d, 11), ca. zwölf Mitglieder.

  • Ortsgruppenvertreter zur Koordination und Erfassung der in den Ortsgruppen durchgeführten ortsübergreifenden Abstimmungen, ca. 12 Personen. Für ein Internetprogramm liegt hier das größte Einsparungspotential.
    Gehen wir nun bei unseren weiteren Betrachtungen davon aus, dass die Basisdemokraten in allen unter § 4d genannten parlamentarischen Gremien mit mindestens 5% vertreten sind und in jeder Ortsgruppe durchschnittlich 102 Mitglieder, bei 600 Ortsgruppen in Hessen, mitmachen.

Allgemein sollte vielleicht noch geschrieben werden, dass Hessen ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland mit ca. 5,6 Mill. Einwohner ist und sich auf eine Fläche von 21.109 km² ausdehnt und diese Berechnung für Hessen eine Stellvertreterrolle für dichtbesiedelte Gebiete der Erde besitzen soll.


Stand: 10.12.2011


4.4. Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes (Übersicht)


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4.4. Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes

Was bleibt, ist die letzte aber entscheidende Fragestellung. Woher nehmen wir die Zeit, um uns entsprechend unserer Satzung zu organisieren und unsere Organe voll zu besetzen?

Auch wir haben uns darüber Gedanken gemacht, wie viel Zeit wir in Zukunft aufwenden müssen, wenn unsere Organisation erst einmal richtig ins Laufen kommt. Eines der Probleme, das sich für eine schlüssige Aussage hierzu ergibt, ist, dass wir nicht wissen, wie die Veränderungen unserer Organisationsstrukturen aussehen, die sich durch die Anwendung unserer Theorien in der Praxis ergeben. In der Ungewissheit, was uns die Praxis bringt, müssen wir dem Geschehen vorgreifen und von den Annahmen ausgehen, die sich aus unserem Modell für einen bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft ergeben werden. Über diese Annahmen gewinnen wir die nachfolgenden Zahlen, mit denen dann alles sehr technisch wird, weil wir rechnen müssen.

Zur Ermittlung der Zeit, die die Mitglieder der Basisdemokraten zur Selbstorganisation aufwenden müssen, ist es notwendig zu wissen, wie viel Personen wir für die reibungslose Funktion unseres Organisationsgefüges pro Ortsgruppe benötigen. Auf die Automatisierung der Verwaltung und anderer formaler demokratischer Funktionalitäten über die technischen Möglichkeiten des Internets und die hiermit verbundenen Zeiteinsparungen werden wir an späterer Stelle eingehen. An dieser Stelle werden die Aufgaben zuerst einmal so beschrieben, als müsten sie manuel durch dafür bestimmte Personen ausgeführt werden. Auf der Internetseite: https://www.basic-ding.org/ding sind wir schon einen Schritt weiter gegangen. Dort wurden viele der hier manuell beschriebenen Tätigkeiten automatisiert. Die Zeiteinsparungen sind in diesem Text jedoch noch nicht mitberücksichtigt. Dies ist eine Berechnung, die wir zur gegebener Zeit nachholen werden.

Im ersten gedanklichen Schritt wollen wir zunächst nur alle formalen Tätigkeiten in ihrer Funktionalität näher bestimmen. Wir mussten dies tun, um nach ihrer begrifflichen Bestimmung darüber nachdenken zu können, wie wir die sich ständig wiederholenden eintönigen Aufgaben über das Internet automatisieren können, ohne dass der Allgemeinheit die Transparenz zur Meinungsbildung und zur demokratisch getroffenen Entscheidung verloren geht. Zur Berechnung sind im ersten Schritt folgende Funktionen zu berücksichtigen:

  • Verwaltungsbeauftragte der Ortsgruppe (§§ 4b, 9), ca. sechs Mitglieder (Vorsitzende, Stellvertreter, Protokollführer und weitere geschäftsführende Mitglieder).

  • Mandatsverwaltungsbeauftragte zur Wahrnehmung der politischen Interessen der Ortsgruppen in den verschiedenen parlamentarischen Organen (§§ 4d, 11), ca. zwölf Mitglieder.

  • Ortsgruppenvertreter zur Koordination und Erfassung der in den Ortsgruppen durchgeführten ortsübergreifenden Abstimmungen, ca. 12 Personen. Für ein Internetprogramm liegt hier das größte Einsparungspotential.
    Gehen wir nun bei unseren weiteren Betrachtungen davon aus, dass die Basisdemokraten in allen unter § 4d genannten parlamentarischen Gremien mit mindestens 5% vertreten sind und in jeder Ortsgruppe durchschnittlich 102 Mitglieder, bei 600 Ortsgruppen in Hessen, mitmachen.

Allgemein sollte vielleicht noch geschrieben werden, dass Hessen ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland mit ca. 5,6 Mill. Einwohner ist und sich auf eine Fläche von 21.109 km² ausdehnt und diese Berechnung für Hessen eine Stellvertreterrolle für dichtbesiedelte Gebiete der Erde besitzen soll.


Stand: 10.12.2011


4.4. Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes (Übersicht)