4.4.1. Verwaltungsbeauftragte der Ortsgruppe

Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes, Punkt i:

Bei einer einmaligen wöchentlichen Versammlung (siehe §§ 6.3, 9) bedeutet dies einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von maximal einem Abend (ca. 5 Stunden) für einen Zeitraum von zwei Monaten (§ 9.4). 17 Wechsel (102/6) sind für eine vollständige Rotation notwendig, wobei eine vollständige Rotation einen Zeitraum von 17*2=34 Monaten benötigt. D.h., jedes Mitglied müsste in 2 Jahren und 10 Monaten für einen Zeitraum von zwei Monaten ca. 5 Stunden wöchentlich für den Verwaltungsauftrag der Ortsgruppe aufwenden.


Stand: 10.12.2011


4.4.1. Verwaltungsbeauftragte der Ortsgruppe (Übersicht)


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4.4.1. Verwaltungsbeauftragte der Ortsgruppe

Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes, Punkt i:

Bei einer einmaligen wöchentlichen Versammlung (siehe §§ 6.3, 9) bedeutet dies einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von maximal einem Abend (ca. 5 Stunden) für einen Zeitraum von zwei Monaten (§ 9.4). 17 Wechsel (102/6) sind für eine vollständige Rotation notwendig, wobei eine vollständige Rotation einen Zeitraum von 17*2=34 Monaten benötigt. D.h., jedes Mitglied müsste in 2 Jahren und 10 Monaten für einen Zeitraum von zwei Monaten ca. 5 Stunden wöchentlich für den Verwaltungsauftrag der Ortsgruppe aufwenden.


Stand: 10.12.2011


4.4.1. Verwaltungsbeauftragte der Ortsgruppe (Übersicht)