4.4.2. Mandatsverwatungsbeauftragte in den parlamentarischen Gremien

Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes, Punkt ii:

Nach § 4d ist jede Ortsgruppe in 6 parlamentarischen Gremien vertreten, die von den Ortsbeiräten bis zum Europaparlament reichen. Die Tagungen dieser parlamentarischen Gremien finden in unterschiedlichen Zeitabständen statt, für den Umlandverband z.B. vierteljährlich, der Landtag ca. einmal wöchentlich und der Bundestag ähnlich. Bzgl. des jeweiligen politischen Einzugsgebietes eines parlamentarischen Gremiums existiert eine Rotationsliste mit Mandatsverwaltungsbeauftragten (§ 12), für die jede Ortsgruppe mindestens einen Mandatsverwaltungsbeauftragten stellt. Gehen wir nun davon aus, dass z.B. im Hessischen Landtag 20 Mandatsverwaltungsbeauftragte der Basisdemokraten sitzen, diese nach einem Monat (§ 11.4) rotieren und die Legislaturperiode auch zukünftig 4 Jahre dauert, dann besitzt die Liste der Mandatsverwaltungsbeauftragten eine minimale Länge von (20*12*4=) 960 Personen. Die Länge der Liste wird natürlich durch die gesetzlichen Regelungen begrenzt, die für das jeweilige politische Organ/Parlament gilt. Setzen wir nun für das Land Hessen ca. 600 Ortsgruppen voraus, so stellt jede Ortsgruppe für eine Legislaturperiode ein bis zwei Personen für die Wahrnehmung des Mandatsverwaltungsauftrages im Hessischen Landtag, den diese Personen einen Monat in vier Jahren, an insgesamt 4 Tagen, wahrnehmen. Bei durchschnittlich 102 Mitglieder pro Ortsgruppe im Alter zwischen 18 und 66 ist die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von 12 Legislaturperioden (= 48 Jahre) auch nur einmal in die Verlegenheit zur Annahme des Mandatsverwaltungsauftrages für das Land Hessen zu kommen, sehr gering, denn es können in diesem Zeitraum maximal (12*2=) 24 Personen pro Ortsgruppe diese Aufgabe übernehmen. Gehen wir nun davon aus, dass der Arbeitsaufwand für alle parlamentarischen Ebenen, vom Ortsbeirat bis zum Europaparlament, umgerechnet und verteilt auf alle Mitglieder ungefähr gleich groß ausfällt, so kommen wir auf 12 Mitglieder pro Ortsgruppe, die sich für die Listen der unter § 4d genannten parlamentarischen Gremien aufstellen lassen müssen. Unter diesen Umständen käme jedes Mitglied der Basisdemokraten nur ein oder zweimal in seinem Leben in die Verlegenheit, einen Mandatsverwaltungsauftrag auszuführen.


Stand: 10.12.2011


4.4.2. Mandatsverwaltungsbeauftragte der parlamentarischen Gremien (Übersicht)


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4.4.2. Mandatsverwatungsbeauftragte in den parlamentarischen Gremien

Zeitspanne zur Organisation des Netzwerkes, Punkt ii:

Nach § 4d ist jede Ortsgruppe in 6 parlamentarischen Gremien vertreten, die von den Ortsbeiräten bis zum Europaparlament reichen. Die Tagungen dieser parlamentarischen Gremien finden in unterschiedlichen Zeitabständen statt, für den Umlandverband z.B. vierteljährlich, der Landtag ca. einmal wöchentlich und der Bundestag ähnlich. Bzgl. des jeweiligen politischen Einzugsgebietes eines parlamentarischen Gremiums existiert eine Rotationsliste mit Mandatsverwaltungsbeauftragten (§ 12), für die jede Ortsgruppe mindestens einen Mandatsverwaltungsbeauftragten stellt. Gehen wir nun davon aus, dass z.B. im Hessischen Landtag 20 Mandatsverwaltungsbeauftragte der Basisdemokraten sitzen, diese nach einem Monat (§ 11.4) rotieren und die Legislaturperiode auch zukünftig 4 Jahre dauert, dann besitzt die Liste der Mandatsverwaltungsbeauftragten eine minimale Länge von (20*12*4=) 960 Personen. Die Länge der Liste wird natürlich durch die gesetzlichen Regelungen begrenzt, die für das jeweilige politische Organ/Parlament gilt. Setzen wir nun für das Land Hessen ca. 600 Ortsgruppen voraus, so stellt jede Ortsgruppe für eine Legislaturperiode ein bis zwei Personen für die Wahrnehmung des Mandatsverwaltungsauftrages im Hessischen Landtag, den diese Personen einen Monat in vier Jahren, an insgesamt 4 Tagen, wahrnehmen. Bei durchschnittlich 102 Mitglieder pro Ortsgruppe im Alter zwischen 18 und 66 ist die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von 12 Legislaturperioden (= 48 Jahre) auch nur einmal in die Verlegenheit zur Annahme des Mandatsverwaltungsauftrages für das Land Hessen zu kommen, sehr gering, denn es können in diesem Zeitraum maximal (12*2=) 24 Personen pro Ortsgruppe diese Aufgabe übernehmen. Gehen wir nun davon aus, dass der Arbeitsaufwand für alle parlamentarischen Ebenen, vom Ortsbeirat bis zum Europaparlament, umgerechnet und verteilt auf alle Mitglieder ungefähr gleich groß ausfällt, so kommen wir auf 12 Mitglieder pro Ortsgruppe, die sich für die Listen der unter § 4d genannten parlamentarischen Gremien aufstellen lassen müssen. Unter diesen Umständen käme jedes Mitglied der Basisdemokraten nur ein oder zweimal in seinem Leben in die Verlegenheit, einen Mandatsverwaltungsauftrag auszuführen.


Stand: 10.12.2011


4.4.2. Mandatsverwaltungsbeauftragte der parlamentarischen Gremien (Übersicht)