So weisen wir Regierungen in die Schranken

Parteien und Politiker herrschen mit den Parlamenten wie Könige übers Volk. Immer offener regieren sie gegen die Interessen der Bevölkerung. Das Ziel- und Übergangssystems der Basisdemokraten zeigt, wie wir Regierungen basisdemokratisch in die Schranken weisen können.

Die antiken Philosophen Griechenlands begriffen den Kreis als das universelle Symbol des Lebens und höchste Form der Harmonie. Sie vertraten die Meinung, dass es eine reinere und vollkommenere Form als den Kreis nicht gibt. Für sie war der Kreis das universelle Symbol des Unvergänglichen, wobei Lebewesen Anteil an der Ewigkeit besitzen, indem sie mittels Fortpflanzung ewig bestehen. So wählte Aristoteles den Kreis als Grundlage seiner Himmelsmechanik oder den Blutkreislauf.
Im Mittelpunkt unseres Denkens steht der Mensch und das Leben. Daher wählen wir den Kreis als Symbol für das Leben und Wirken der Menschen.

Der Mensch lebt in der Gemeinschaft. Eine Gesellschaft im Zustand der größten Ruhe könnte mit einem ruhigen See vergleichen werden, in dem die menschliche Seele ihr Spiegelbild und ihre Sehnsucht nach Frieden erkennt.
Jede Lebensäußerung eines Menschen wirkt für die Gemeinschaft wie ein Stein, der in einen ruhigen See geworfen wird. Die kreisförmigen Wellen entsprechen der Form, wie sich die Informationen hierüber in seiner Umgebung ausbreiten.

Mit dieser Metapher wird der Mensch zu einem Sender, der Wellen aussendet UND der im Mittelpunkt steht.
Und diese Metapher bildet den Schlüssel, auf dem das Verständnis jeder basisdemokratischen Abstimmung beruht.


Abstimmungen

Alle Menschen leben an einem Ort, der einer Stadt, einem Dorf oder einer Gemeinde zugeordnet ist. An diesen Orten sollen sich die Menschen in Ortsgruppen organisieren.
In einer zukünftigen Basisdemokratie werden alle Abstimmungen von einzelnen Menschen ausgehen, die jederzeit Abstimmungen über eine Ortsgruppe ins Leben rufen können. So kann jeder Mensch einen Antragstext formulieren und in seiner Ortsgruppe zur Abstimmung auf Bundesebene einreichen.




Die Ortsgruppe muss nun feststellen, ob sie diesen Antrag unterstützt, weshalb sowohl eine Diskussion als auch eine Abstimmung zum Thema des Antrages in der Ortsgruppe notwendig wird. Diskussion und Abstimmung finden wie in der Schweiz zeitversetzt statt. Mit der Antragstellung beginnt die Phase der Diskussion, die je nach Vereinbarung mehrere Tage oder Wochen dauern kann. Dieser Zeitraum wird bei der Antragsstellung festgelegt. Nach der Antragstellung werden Veranstaltungen zur Meinungsbildung und Diskussion organisiert. Die Teilnahme hieran ist freiwillig, so dass die Wichtigkeit der Abstimmung hier schon an der Zahl der Teilnehmer erkennbar wird. Am Tag der Abstimmung wird über alle Anträge der Ortsgruppe abgestimmt, ohne dass hier noch eine Beratung zu den einzelnen Anträgen stattfindet. Hier legt die Ortsgruppe fest, ob sie den Antrag unterstützt oder ablehnt.
Kommt es zur Ablehnung, wurde die beantragte Abstimmung auf Bundesebene schon in der Ortsgruppe gestoppt. Dieser natürliche Filter in der Ortsgruppe ist notwendig. Denn Gegner der Basisdemokratie sollen keine Gelegenheit erhalten, durch eine Fülle von sinnlosen Anträgen die Gesellschaft entscheidungsunfähig zu machen.
Bei einer Zustimmung vergrößert sich der Abstimmungsradius wie eine Welle, die ein Steinwurf in einem ruhigen See erzeugt. Auf dem Gebiet der Stadt bzw. Kommune muss nun in allen Ortsgruppen zu diesen Antrag abgestimmt werden. Ist für Abstimmungsanträge, die nicht aus der eigenen Ortsgruppe kommen, ein Diskussionsrahmen von drei Wochen festgelegt, so liegt das Abstimmungsergebnis von allen Ortsgruppen nach spätestens vier Wochen vor.

Bei einer Ablehnung wird die Abstimmung auf Kommunen- bzw. Stadtebene gestoppt und weitet sich nicht weiter aus. Wieder erkennen wir einen Filter gegen radikale weltanschauliche oder religiöse Gruppierungen, die sich einer Ortsgruppe bemächtigt haben können.
Bei einer Zustimmung erweitert sich wiederum der Abstimmungsradius auf Landesebene. Das Muster, wie sich dieser Abstimmungsradius vergrößert, bleibt immer gleich. Er kann sich je nach Antrag einer Ortsgruppe auf Stadt, Kommune, Land, Bund oder EU ausdehnen.


Das Ausschusswesen

Die Wahl ist eine Sonderform der Abstimmung, bei der eine oder mehrere Personen in ein Gremium gewählt werden. In einer Basisdemokratie sind fachliche oder wissenschaftliche Ausschüsse die Gremien, die einen oder mehrere Lösungsvorschläge zu einem Problem erarbeiten und dann der Bevölkerung zur Abstimmung vorlegen. Nach der Vorlage gilt wieder die Trennung von Diskussion und Abstimmung. Der Zeitraum ist schon einheitlich auf drei Wochen festgelegt, da der Antrag auf Abstimmung nicht aus der eigenen Ortsgruppe stammt.
Zu jeden Thema oder Problem kann ein eigener Ausschuss auf der Stadt-, Land-, Bund- oder EU-Ebene gebildet werden. Das Mandat des Ausschusses bezieht sich nur auf genau ein Thema oder Problem und ist auf andere Aufgaben nicht übertragbar.




Das Einzugsgebiet der Abstimmung über die Beratungsergebnisse richtet sich danach, für welche Ebene (Ortsgruppe, Stadt, Land, Bund, EU) der Ausschuss tätig war. D.h., über die Lösungsvorschläge eines Ausschusses eines Bundeslandes wird nur dasselbe Bundesland abstimmen.
Im Ergebnis ist die Basisdemokratie mit ihrem Ausschusswesen ein lösungsorientiertes System, da von den Ortsgruppen ausgehend für konkrete Probleme Fachausschüsse gebildet werden. Diese analysieren das jeweilige Problem und geben verschiedene Lösungsvorschläge an die Bevölkerung zurück. Nach der Übermittlung der Lösungsvorschläge erlischt das Mandat und der Ausschuss wird aufgelöst.
Für den Vollzug des jeweiligen Abstimmungsergebnisses wird ein neuer Ausschuss über eine Wahl gebildet. Dies ist notwendig, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.
Mitglieder eines Ausschusses werden über die Ortsgruppen gewählt. Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen ist nicht beschränkt. Jedes Mitglied ist jeder berufenden Ebene (Ortsgruppe, Stadt, Land, Bund, EU) jederzeit Rechenschaft pflichtig. Jede Ebene kann die von ihr berufenen Ausschussmitglieder jederzeit absetzen (Scherbengericht). So kann eine Ortsgruppe auch jederzeit jedes von ihr berufene Mitglied z.B. aus einen Bundesausschuss absetzen, während durch eine Abstimmung in Bayern nur die bayrischen Mitglieder desselben Bundesausschusses abgesetzt werden könnten.
Hiermit schließen wir die Betrachtungen zum theoretischen Idealbild einer Basisdemokratie.


Das Übergangssystem

Mit der Arbeitsweise unseres Idealbildes sollen Abstimmungen nach Artikel 20 unseres Grundgesetzes verwirklicht werden.

Nach den demokratischen Regeln und Gesetzen eines jeden Landes können die basisdemokratischen Prinzipien für eine zunehmende Selbstorganisation der Bevölkerung genutzt werden.
Diese Selbstorganisation beginnt in den Kommunen und erweitert sich zunehmend auf Landes- Bundes- und EU-Ebene. Der Zeitpunkt, an dem sich eine Parlamentarische Demokratie zu einer Basisdemokratie weiterentwickelt, wird jedoch vom Organisationsgrad der Bevölkerung bestimmt. Denn es müssen entsprechende Mehrheitsverhältnisse bestehen, so dass gesetzgebende Abstimmungen in den Parlamenten das Tor öffnen.




In den Kommunen werden die Basisdemokraten zunächst damit anfangen, sich für die Wahl in die Stadtparlamente aufzustellen. Sind sie erstmals in den Kommunalen Parlamenten vertreten, beginnt die Einflussnahme auf die Parlamentarische Demokratie. Jeder Antrag, der in dem jeweiligen Kommunalen Parlament abgestimmt werden soll, wird vor der Abstimmung auf dem Platz vor dem Rathaus der Bevölkerung vortragen. Hiernach soll die Bevölkerung zum Antrag abstimmen. Anschließend werden die Vertreter der Basisdemokraten im jeweiligen Parlament verkünden, dass sie im Namen des Volkes den Willen des Volkes vertreten und werden entsprechend den Verhältnis der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen im Parlament ihre Stimme abgeben.

Diese Selbstverpflichtung der Basisdemokraten gilt für alle parlamentarische Ebenen!

Diese öffentlichen Abstimmungen soll es im übertragenen Sinne auch auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene geben. Sobald die organisatorischen Strukturen auf kommunaler Ebene stehen, soll ein Internetprogramm geschrieben werden. Dieses soll die Abstimmungen unterstützen, die über den Abstimmungsradius einer Ortsgruppe hinausreichen. Alle Abstimmungen der Bevölkerung werden dann öffentlich in den Ortsgruppen der Basisdemokraten durchgeführt. Im Internetprogramm veröffentlichen dann alle Ortsgruppen ihre Abstimmungsergebnisse geordnet nach Abstimmungsantrag, mit allen Ja- und Nein-Stimmen und Enthaltungen. Diese Veröffentlichung dient der Transparenz und der Kontrolle der Basisdemokraten durch die Bevölkerung. Denn diese war bei der jeweiligen Abstimmung in ihrer Ortsgruppe anwesend und überprüft die Veröffentlichungen.

Das Zusammenzählen der Ortsgruppenergebnisse für jeden einzelnen Antrag und für jede Abstimmungsebene, ist eine weitere Aufgabe des Abstimmungsprogramms. Dies muss für die Bevölkerung nachvollziehbar erfolgen. Für jede Abstimmung besäße dies in etwa das Aussehen eines Excel-Sheets, auf dem die Abstimmungsergebnisse jeder Ortsgruppe aufgelistet und am Ende zusammengezählt werden. Mit diesem Ergebnis erteilt die Bevölkerung den Mandatsträgern der Basisdemokraten den Abstimmungsauftrag für die jeweilige parlamentarische Ebene. Die Mandatsträger der Basisdemokraten in den Parlamenten werden ihren Abstimmungsauftrag aus dem Internetprogramm entgegennehmen und dann im Verhältnis der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen abstimmen.

Selbstverständlich kann jede Person über ihre Ortsgruppe einen Antrag für eine Abstimmung auf jeder parlamentarischen Ebene stellen. Dies funktioniert wie oben unter dem Abschnitt "Abstimmungen" beschrieben. Bei Zustimmung werden die Mandatsträger der Basisdemokraten den Antrag aus dem Internetprogramm entnehmen, im Parlament einreichen und bei der parlamentarischen Abstimmung entsprechend dem Abstimmungsverhältnis der Basisdemokraten stimmen.

Der Schwachpunkt der Überlegung ist leider, dass die Mandatsträger der Basisdemokraten nicht gezwungen werden können, entsprechend den Ergebnissen der öffentlichen Abstimmungen in den Parlamenten zu stimmen. Das einzige Mittel gegen einen Verstoß ist, dass diese Mandatsträger bei der nächsten Wahl für die Parlamente von den Basisdemokraten nicht mehr aufgestellt werden.
Aus diesen Darstellung folgt, dass die Basisdemokraten keine Fraktionen oder Koalitionen in den Parlamenten eingehen. Denn die Basisdemokraten vertreten ausschließlich die Interessen der Bevölkerung und sie erhalten ihren Auftrag unmittelbar durch die Abstimmungen der Bevölkerung von der Bevölkerung.
Zudem werden die Mandatsträger der Basisdemokraten in keine Regierung eintreten, da sie hiermit zwangsläufig Entscheidungen mittragen müssten, die gegen den Willen der Bevölkerung gerichtet sind. Der Standpunkt der Basisdemokraten ist, dass jede Regierung nach den Weisungen parlamentarischer Abstimmungen im Rahmen der gültigen Gesetze zu handeln hat (Artikel 20 GG). Ein Verstoß hiergegen ist unter Strafe zu stellen.

Theoretisch wäre es nun denkbar, dass die Basisdemokraten die Mehrheit der Sitze in den Parlamenten erhalten. Theoretisch könnte jetzt die Bevölkerung die Parlamentarische Demokratie über Volksabstimmungen mittels Gesetzgebung zu einer Basisdemokratie weiterentwickeln. Jede Diskussion über eine Regierung, ihre Bildung und ihre Arbeit wäre dann überflüssig, da es keine Regierung mehr geben würde. Denn das Regieren durch Regierungen steht in gleicher Weise im Widerspruch zu einer Demokratie, so wie es für den König als Oberhaupt einer Demokratie gilt (Ein Gründungsvater der USA, Thomas Paine: Common Sense; 1775).

Dieser Gedanke scheint zwingend, da sich in der heutigen Zeit erwiesen hat, dass die Regierungen der Erde seit 30 Jahren unfähig sind, die drängenden Probleme der Umweltzerstörung und Erderwärmung für das Überleben zukünftiger Generationen auf diesen Planeten zu lösen.
Sie spielen Häuptlingsspiele und planen lieber Kriege und wirtschaftlichen Protektionismus und Imperialismus, als sich um die wirklichen Probleme der Menschen zu kümmern. Diese würden nämlich lieber in Frieden weltweite Initiativen für das Überleben der Menschheit starten. Allein die Zahl der Atombomben, auf denen wir alle hocken und die unser Überleben jeden Tag bedrohen, sind ein Zeichen für die kriminelle Energie der heutigen Verantwortlichen als potentielle Mörder der Menschheit. So etwas muss verschwinden und wir denken, dass eine Basisdemokratie die Probleme der Parlamentarischen Demokratie lösen kann!

Eine gute Zusammenstellung dieser Unfähigkeit des Parlamentarischen Systems, die wichtigen Probleme unserer Zeit zu lösen, lieferte Rezo mit seinem Youtube-Video "Die Zerstörung der CDU", was natürlich eine kräftige CDU-Reaktion erzeugte, schließlich sogar ein Echo in Spiegel-Online fand, denn die CDU wollte keine Antwort auf diese öffentliche Schmähung mit 16 Millionen Aufrufen geben. Weitere erschütternde Beispiele zeigen die Stimmen aus der Wissenschaft: "Scientists for Future".


Die Basisdemokraten e.V. und die Partei dieBasis

In einer Parteisatzung ist die Formulierung basisdemokratischer Strukturen unmöglich, da das Parteiengesetz einen pyramidenförmigen Aufbau in Gebietsverbände (üblicherweise Kreis-, Landes- und Bundesverband) mit Hauptversammlungen bzw. Vertreterversammlungen vorschreibt (§9 Abs.1 PartG in Verbindung mit §9 Abs.4 PartG).
Auch die Übergabe der Entscheidungsbefugnisse an die Mitglieder der jeweiligen Vertreterversammlung wird durch das Parteiengesetz festgelegt, da die Vertreterversammlung das jeweils höchste Organ ihres Gebietsverbandes darstellt (§9 Abs.1 PartG). Die Übergabe der Entscheidungsbefugnis ist in ihrem Kern jedoch ein undemokratisches Prinzip. Denn dem Vertreter werden diktatorische Rechte für seine Abstimmung in der Vertreterversammlung verliehen, ohne dass er noch in irgend einer Weise den Willen seiner Wähler berücksichtigen muss.
Aus dieser Ursache heraus entsteht immer eine Entkopplung der Vertreter von ihrer Parteibasis, weshalb das Entstehen einer eigenen politischen Klasse mit diktatorischen Rechten überhaupt erst möglich wird und in der Geschichte langfristig immer auch entstanden ist. In ausgezeichneter Weise erfolgte der wissenschaftliche Nachweis dieses Zusammenhangs im Buch: "Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie", Untersuchung über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens von Robert Michels.

Zudem verweigert das Parteienrecht und die parlamentarische Demokratie der Parteibasis und dem Volk das griechische Scherbengericht, mit dem das Volk seine Vertreter jederzeit zurückbeordern konnte. Die griechischen Vertreter waren nur die Vertreter des Volkes, die sich für ihre Handlungen vor dem Volk verantworten mussten. Und das Volk entzog seinen Vertretern bei Bedarf auch ihr Amt oder verbannte sie!

Das Vereinsrecht besitzt im § 26 Abs.1 BGB jedoch eine Öffnungsklausel, nach der die Vertretungsvollmacht eines Vorstandes in der Satzung eines Vereins festgelegt werden kann. Deshalb wählten wir das Vereinsrecht, um unsere basisdemokratischen Strukturen in einer Vereinssatzung zu beschreiben und festzulegen.
Die Basisdemokraten e.V. verankerten in ihren Satzungen das Scherbengericht und die Gebundenheit aller Mandatsträger an die Weisungen ihrer Mitglieder und/oder der Bevölkerung. Auch sieht die Vereinssatzung keine Vertreterversammlungen mit Entscheidungsbefugnissen vor. Weder auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene. Die Vereinssatzungen sehen vor, dass die Vertreter aller Ebenen immer auf Grund einer unmittelbaren Weisung einer Mitgliederentscheidung für ihr jeweiliges Einzugsgebiet zu handeln haben. Sie schufen damit die rechtliche Keimform für eine basisdemokratische Organisation der Gesellschaft, in der alle Entscheidungen durch basisdemokratische Abstimmungen getroffen werden.

Daher gründeten wir Vereine und versuchen Die Basisdemokraten als Organisation nach dem Vereinsrecht aufzubauen. Wie dies im Einzelnen geschehen soll, kann als Diskussionsvorschlag in unserer Broschüre: "Handbuch für basisdemokratisches Handeln" und in der Satzungen von Die Basisdemokraten nachgelesen werden.

Wir sind der Meinung, dass sich eine Teilnahme an der parlamentarischen Demokratie in Deutschland und der EU auch über ein Netzwerk von basisdemokratischen Vereinen als Wählervereinigung organisieren lässt. Dieser Vorschlag sollte daher im Auge behalten behalten werden. Zudem könnte über ein Netzwerk von basisdemokratischen Vereinen dieBasis mit innerparteilichen Leben gefüllt werden, so dass diese Vereine neue Ideen ausarbeiten und die politischen Initiativen von ihnen ausgingen.

------

Unsere Bedenken zum Parteiengesetz haben wir oben deutlich gemacht.

Die Partei DieBasis versprach eine Entwicklung der parlamentarischen Demokratie hin zu einer Basisdemokratie. Klar ist auch, dass eine Wandlung der BRD gemäß unseres Grundgesetzes nur über die Parlamente erfolgen kann. Wir werden dieBasis daher unterstützen, solange sie Abstimmungsergebnisse der Bevölkerung in den Parlamenten umzusetzen versucht.
DieBasis im Kreisverband Frankfurt ist sehr interessiert an der Zusammenarbeit mit uns. In ihrem Ausschuss für Basisdemokratie besteht seit Nov. 2021 vor allen das Interesse, unsere Lösungen für den Aufbau einer basisdemokratischen Organisation zu verstehen und umzusetzen. Der Kreisverband Frankfurt gelangte zu der Einschätzung, die starren Reglungen des Parteiengesetzes für Parteisatzungen mit einer basisdemokratischen Geschäftsordnung umgehen zu können. Teile unserer Lösungen wurden daher in ihre Geschäftsordnungen als das Frankfurter Modell integriert. Geplant ist nun eine Verbreitung für das gesamte Bundesgebiet.

Wir werden sehen, ob sich mit dieser Idee ein basisdemokratisches Modell für dieBasis als Partei entwickeln lässt, welches dem Parteiengesetz Stand hält.
Den Haupthinderungsgrund sehen wir in den §§ 9 Abs.2 und 11 Abs.2 Satz 2 des Parteiengesetzes.

Wir schlagen daher vor, durch eine Doppelmitgliedschaft sowohl die Strukturen der Partei dieBasis als auch das Netzwerk von basisdemokratischen Vereinen aufzubauen, um eine Rückfallposition zu besitzen, falls der Aufbau einer basisdemokratischen Partei am Parteiengesetz scheitern sollte.

Unabhängig von diesen rechtlichen Bedenken entwickelten wir ein Bundesmodell, welches ein basisdemokratisches Netzwerk von Vereinen mit einer basisdemokratischen Partei vereinen könnte und wie folgt aussieht:



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In unserem Programm erarbeiteten wir schließlich Abstimmungsempfehlungen und begründeten diese sehr ausführlich. Immer floss hierbei unsere Zielvorstellung von einer zukünftigen Welt mit ein, was unserer Meinung nach auch immer mit einer konsequenten und nachhaltigen Lösung der Probleme unserer Zeit verbunden ist.


Stand: 10.05.2022


Programm der Abstimmungsempfehlungen

1. Von der parlamentarischen Volksvertretung zur Basisdemokratie


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Programm der Abstimmungsempfehlungen

Wegweiser durch basisdemokratische Strukturen     Drucken




Urheberrechtliche Angaben zur Hintergrundmusik des Youtube-Videos

Titel: Komm mit, dArtagnan

Steuerung: Pause / Still / Wechsel zu Youtube / Vollbild    

So weisen wir Regierungen in die Schranken

Parteien und Politiker herrschen mit den Parlamenten wie Könige übers Volk. Immer offener regieren sie gegen die Interessen der Bevölkerung. Das Ziel- und Übergangssystems der Basisdemokraten zeigt, wie wir Regierungen basisdemokratisch in die Schranken weisen können.

Die antiken Philosophen Griechenlands begriffen den Kreis als das universelle Symbol des Lebens und höchste Form der Harmonie. Sie vertraten die Meinung, dass es eine reinere und vollkommenere Form als den Kreis nicht gibt. Für sie war der Kreis das universelle Symbol des Unvergänglichen, wobei Lebewesen Anteil an der Ewigkeit besitzen, indem sie mittels Fortpflanzung ewig bestehen. So wählte Aristoteles den Kreis als Grundlage seiner Himmelsmechanik oder den Blutkreislauf.
Im Mittelpunkt unseres Denkens steht der Mensch und das Leben. Daher wählen wir den Kreis als Symbol für das Leben und Wirken der Menschen.

Der Mensch lebt in der Gemeinschaft. Eine Gesellschaft im Zustand der größten Ruhe könnte mit einem ruhigen See vergleichen werden, in dem die menschliche Seele ihr Spiegelbild und ihre Sehnsucht nach Frieden erkennt.
Jede Lebensäußerung eines Menschen wirkt für die Gemeinschaft wie ein Stein, der in einen ruhigen See geworfen wird. Die kreisförmigen Wellen entsprechen der Form, wie sich die Informationen hierüber in seiner Umgebung ausbreiten.

Mit dieser Metapher wird der Mensch zu einem Sender, der Wellen aussendet UND der im Mittelpunkt steht.
Und diese Metapher bildet den Schlüssel, auf dem das Verständnis jeder basisdemokratischen Abstimmung beruht.


Abstimmungen

Alle Menschen leben an einem Ort, der einer Stadt, einem Dorf oder einer Gemeinde zugeordnet ist. An diesen Orten sollen sich die Menschen in Ortsgruppen organisieren.
In einer zukünftigen Basisdemokratie werden alle Abstimmungen von einzelnen Menschen ausgehen, die jederzeit Abstimmungen über eine Ortsgruppe ins Leben rufen können. So kann jeder Mensch einen Antragstext formulieren und in seiner Ortsgruppe zur Abstimmung auf Bundesebene einreichen.




Die Ortsgruppe muss nun feststellen, ob sie diesen Antrag unterstützt, weshalb sowohl eine Diskussion als auch eine Abstimmung zum Thema des Antrages in der Ortsgruppe notwendig wird. Diskussion und Abstimmung finden wie in der Schweiz zeitversetzt statt. Mit der Antragstellung beginnt die Phase der Diskussion, die je nach Vereinbarung mehrere Tage oder Wochen dauern kann. Dieser Zeitraum wird bei der Antragsstellung festgelegt. Nach der Antragstellung werden Veranstaltungen zur Meinungsbildung und Diskussion organisiert. Die Teilnahme hieran ist freiwillig, so dass die Wichtigkeit der Abstimmung hier schon an der Zahl der Teilnehmer erkennbar wird. Am Tag der Abstimmung wird über alle Anträge der Ortsgruppe abgestimmt, ohne dass hier noch eine Beratung zu den einzelnen Anträgen stattfindet. Hier legt die Ortsgruppe fest, ob sie den Antrag unterstützt oder ablehnt.
Kommt es zur Ablehnung, wurde die beantragte Abstimmung auf Bundesebene schon in der Ortsgruppe gestoppt. Dieser natürliche Filter in der Ortsgruppe ist notwendig. Denn Gegner der Basisdemokratie sollen keine Gelegenheit erhalten, durch eine Fülle von sinnlosen Anträgen die Gesellschaft entscheidungsunfähig zu machen.
Bei einer Zustimmung vergrößert sich der Abstimmungsradius wie eine Welle, die ein Steinwurf in einem ruhigen See erzeugt. Auf dem Gebiet der Stadt bzw. Kommune muss nun in allen Ortsgruppen zu diesen Antrag abgestimmt werden. Ist für Abstimmungsanträge, die nicht aus der eigenen Ortsgruppe kommen, ein Diskussionsrahmen von drei Wochen festgelegt, so liegt das Abstimmungsergebnis von allen Ortsgruppen nach spätestens vier Wochen vor.

Bei einer Ablehnung wird die Abstimmung auf Kommunen- bzw. Stadtebene gestoppt und weitet sich nicht weiter aus. Wieder erkennen wir einen Filter gegen radikale weltanschauliche oder religiöse Gruppierungen, die sich einer Ortsgruppe bemächtigt haben können.
Bei einer Zustimmung erweitert sich wiederum der Abstimmungsradius auf Landesebene. Das Muster, wie sich dieser Abstimmungsradius vergrößert, bleibt immer gleich. Er kann sich je nach Antrag einer Ortsgruppe auf Stadt, Kommune, Land, Bund oder EU ausdehnen.


Das Ausschusswesen

Die Wahl ist eine Sonderform der Abstimmung, bei der eine oder mehrere Personen in ein Gremium gewählt werden. In einer Basisdemokratie sind fachliche oder wissenschaftliche Ausschüsse die Gremien, die einen oder mehrere Lösungsvorschläge zu einem Problem erarbeiten und dann der Bevölkerung zur Abstimmung vorlegen. Nach der Vorlage gilt wieder die Trennung von Diskussion und Abstimmung. Der Zeitraum ist schon einheitlich auf drei Wochen festgelegt, da der Antrag auf Abstimmung nicht aus der eigenen Ortsgruppe stammt.
Zu jeden Thema oder Problem kann ein eigener Ausschuss auf der Stadt-, Land-, Bund- oder EU-Ebene gebildet werden. Das Mandat des Ausschusses bezieht sich nur auf genau ein Thema oder Problem und ist auf andere Aufgaben nicht übertragbar.




Das Einzugsgebiet der Abstimmung über die Beratungsergebnisse richtet sich danach, für welche Ebene (Ortsgruppe, Stadt, Land, Bund, EU) der Ausschuss tätig war. D.h., über die Lösungsvorschläge eines Ausschusses eines Bundeslandes wird nur dasselbe Bundesland abstimmen.
Im Ergebnis ist die Basisdemokratie mit ihrem Ausschusswesen ein lösungsorientiertes System, da von den Ortsgruppen ausgehend für konkrete Probleme Fachausschüsse gebildet werden. Diese analysieren das jeweilige Problem und geben verschiedene Lösungsvorschläge an die Bevölkerung zurück. Nach der Übermittlung der Lösungsvorschläge erlischt das Mandat und der Ausschuss wird aufgelöst.
Für den Vollzug des jeweiligen Abstimmungsergebnisses wird ein neuer Ausschuss über eine Wahl gebildet. Dies ist notwendig, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.
Mitglieder eines Ausschusses werden über die Ortsgruppen gewählt. Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen ist nicht beschränkt. Jedes Mitglied ist jeder berufenden Ebene (Ortsgruppe, Stadt, Land, Bund, EU) jederzeit Rechenschaft pflichtig. Jede Ebene kann die von ihr berufenen Ausschussmitglieder jederzeit absetzen (Scherbengericht). So kann eine Ortsgruppe auch jederzeit jedes von ihr berufene Mitglied z.B. aus einen Bundesausschuss absetzen, während durch eine Abstimmung in Bayern nur die bayrischen Mitglieder desselben Bundesausschusses abgesetzt werden könnten.
Hiermit schließen wir die Betrachtungen zum theoretischen Idealbild einer Basisdemokratie.


Das Übergangssystem

Mit der Arbeitsweise unseres Idealbildes sollen Abstimmungen nach Artikel 20 unseres Grundgesetzes verwirklicht werden.

Nach den demokratischen Regeln und Gesetzen eines jeden Landes können die basisdemokratischen Prinzipien für eine zunehmende Selbstorganisation der Bevölkerung genutzt werden.
Diese Selbstorganisation beginnt in den Kommunen und erweitert sich zunehmend auf Landes- Bundes- und EU-Ebene. Der Zeitpunkt, an dem sich eine Parlamentarische Demokratie zu einer Basisdemokratie weiterentwickelt, wird jedoch vom Organisationsgrad der Bevölkerung bestimmt. Denn es müssen entsprechende Mehrheitsverhältnisse bestehen, so dass gesetzgebende Abstimmungen in den Parlamenten das Tor öffnen.




In den Kommunen werden die Basisdemokraten zunächst damit anfangen, sich für die Wahl in die Stadtparlamente aufzustellen. Sind sie erstmals in den Kommunalen Parlamenten vertreten, beginnt die Einflussnahme auf die Parlamentarische Demokratie. Jeder Antrag, der in dem jeweiligen Kommunalen Parlament abgestimmt werden soll, wird vor der Abstimmung auf dem Platz vor dem Rathaus der Bevölkerung vortragen. Hiernach soll die Bevölkerung zum Antrag abstimmen. Anschließend werden die Vertreter der Basisdemokraten im jeweiligen Parlament verkünden, dass sie im Namen des Volkes den Willen des Volkes vertreten und werden entsprechend den Verhältnis der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen im Parlament ihre Stimme abgeben.

Diese Selbstverpflichtung der Basisdemokraten gilt für alle parlamentarische Ebenen!

Diese öffentlichen Abstimmungen soll es im übertragenen Sinne auch auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene geben. Sobald die organisatorischen Strukturen auf kommunaler Ebene stehen, soll ein Internetprogramm geschrieben werden. Dieses soll die Abstimmungen unterstützen, die über den Abstimmungsradius einer Ortsgruppe hinausreichen. Alle Abstimmungen der Bevölkerung werden dann öffentlich in den Ortsgruppen der Basisdemokraten durchgeführt. Im Internetprogramm veröffentlichen dann alle Ortsgruppen ihre Abstimmungsergebnisse geordnet nach Abstimmungsantrag, mit allen Ja- und Nein-Stimmen und Enthaltungen. Diese Veröffentlichung dient der Transparenz und der Kontrolle der Basisdemokraten durch die Bevölkerung. Denn diese war bei der jeweiligen Abstimmung in ihrer Ortsgruppe anwesend und überprüft die Veröffentlichungen.

Das Zusammenzählen der Ortsgruppenergebnisse für jeden einzelnen Antrag und für jede Abstimmungsebene, ist eine weitere Aufgabe des Abstimmungsprogramms. Dies muss für die Bevölkerung nachvollziehbar erfolgen. Für jede Abstimmung besäße dies in etwa das Aussehen eines Excel-Sheets, auf dem die Abstimmungsergebnisse jeder Ortsgruppe aufgelistet und am Ende zusammengezählt werden. Mit diesem Ergebnis erteilt die Bevölkerung den Mandatsträgern der Basisdemokraten den Abstimmungsauftrag für die jeweilige parlamentarische Ebene. Die Mandatsträger der Basisdemokraten in den Parlamenten werden ihren Abstimmungsauftrag aus dem Internetprogramm entgegennehmen und dann im Verhältnis der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen abstimmen.

Selbstverständlich kann jede Person über ihre Ortsgruppe einen Antrag für eine Abstimmung auf jeder parlamentarischen Ebene stellen. Dies funktioniert wie oben unter dem Abschnitt "Abstimmungen" beschrieben. Bei Zustimmung werden die Mandatsträger der Basisdemokraten den Antrag aus dem Internetprogramm entnehmen, im Parlament einreichen und bei der parlamentarischen Abstimmung entsprechend dem Abstimmungsverhältnis der Basisdemokraten stimmen.

Der Schwachpunkt der Überlegung ist leider, dass die Mandatsträger der Basisdemokraten nicht gezwungen werden können, entsprechend den Ergebnissen der öffentlichen Abstimmungen in den Parlamenten zu stimmen. Das einzige Mittel gegen einen Verstoß ist, dass diese Mandatsträger bei der nächsten Wahl für die Parlamente von den Basisdemokraten nicht mehr aufgestellt werden.
Aus diesen Darstellung folgt, dass die Basisdemokraten keine Fraktionen oder Koalitionen in den Parlamenten eingehen. Denn die Basisdemokraten vertreten ausschließlich die Interessen der Bevölkerung und sie erhalten ihren Auftrag unmittelbar durch die Abstimmungen der Bevölkerung von der Bevölkerung.
Zudem werden die Mandatsträger der Basisdemokraten in keine Regierung eintreten, da sie hiermit zwangsläufig Entscheidungen mittragen müssten, die gegen den Willen der Bevölkerung gerichtet sind. Der Standpunkt der Basisdemokraten ist, dass jede Regierung nach den Weisungen parlamentarischer Abstimmungen im Rahmen der gültigen Gesetze zu handeln hat (Artikel 20 GG). Ein Verstoß hiergegen ist unter Strafe zu stellen.

Theoretisch wäre es nun denkbar, dass die Basisdemokraten die Mehrheit der Sitze in den Parlamenten erhalten. Theoretisch könnte jetzt die Bevölkerung die Parlamentarische Demokratie über Volksabstimmungen mittels Gesetzgebung zu einer Basisdemokratie weiterentwickeln. Jede Diskussion über eine Regierung, ihre Bildung und ihre Arbeit wäre dann überflüssig, da es keine Regierung mehr geben würde. Denn das Regieren durch Regierungen steht in gleicher Weise im Widerspruch zu einer Demokratie, so wie es für den König als Oberhaupt einer Demokratie gilt (Ein Gründungsvater der USA, Thomas Paine: Common Sense; 1775).

Dieser Gedanke scheint zwingend, da sich in der heutigen Zeit erwiesen hat, dass die Regierungen der Erde seit 30 Jahren unfähig sind, die drängenden Probleme der Umweltzerstörung und Erderwärmung für das Überleben zukünftiger Generationen auf diesen Planeten zu lösen.
Sie spielen Häuptlingsspiele und planen lieber Kriege und wirtschaftlichen Protektionismus und Imperialismus, als sich um die wirklichen Probleme der Menschen zu kümmern. Diese würden nämlich lieber in Frieden weltweite Initiativen für das Überleben der Menschheit starten. Allein die Zahl der Atombomben, auf denen wir alle hocken und die unser Überleben jeden Tag bedrohen, sind ein Zeichen für die kriminelle Energie der heutigen Verantwortlichen als potentielle Mörder der Menschheit. So etwas muss verschwinden und wir denken, dass eine Basisdemokratie die Probleme der Parlamentarischen Demokratie lösen kann!

Eine gute Zusammenstellung dieser Unfähigkeit des Parlamentarischen Systems, die wichtigen Probleme unserer Zeit zu lösen, lieferte Rezo mit seinem Youtube-Video "Die Zerstörung der CDU", was natürlich eine kräftige CDU-Reaktion erzeugte, schließlich sogar ein Echo in Spiegel-Online fand, denn die CDU wollte keine Antwort auf diese öffentliche Schmähung mit 16 Millionen Aufrufen geben. Weitere erschütternde Beispiele zeigen die Stimmen aus der Wissenschaft: "Scientists for Future".


Die Basisdemokraten e.V. und die Partei dieBasis

In einer Parteisatzung ist die Formulierung basisdemokratischer Strukturen unmöglich, da das Parteiengesetz einen pyramidenförmigen Aufbau in Gebietsverbände (üblicherweise Kreis-, Landes- und Bundesverband) mit Hauptversammlungen bzw. Vertreterversammlungen vorschreibt (§9 Abs.1 PartG in Verbindung mit §9 Abs.4 PartG).
Auch die Übergabe der Entscheidungsbefugnisse an die Mitglieder der jeweiligen Vertreterversammlung wird durch das Parteiengesetz festgelegt, da die Vertreterversammlung das jeweils höchste Organ ihres Gebietsverbandes darstellt (§9 Abs.1 PartG). Die Übergabe der Entscheidungsbefugnis ist in ihrem Kern jedoch ein undemokratisches Prinzip. Denn dem Vertreter werden diktatorische Rechte für seine Abstimmung in der Vertreterversammlung verliehen, ohne dass er noch in irgend einer Weise den Willen seiner Wähler berücksichtigen muss.
Aus dieser Ursache heraus entsteht immer eine Entkopplung der Vertreter von ihrer Parteibasis, weshalb das Entstehen einer eigenen politischen Klasse mit diktatorischen Rechten überhaupt erst möglich wird und in der Geschichte langfristig immer auch entstanden ist. In ausgezeichneter Weise erfolgte der wissenschaftliche Nachweis dieses Zusammenhangs im Buch: "Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie", Untersuchung über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens von Robert Michels.

Zudem verweigert das Parteienrecht und die parlamentarische Demokratie der Parteibasis und dem Volk das griechische Scherbengericht, mit dem das Volk seine Vertreter jederzeit zurückbeordern konnte. Die griechischen Vertreter waren nur die Vertreter des Volkes, die sich für ihre Handlungen vor dem Volk verantworten mussten. Und das Volk entzog seinen Vertretern bei Bedarf auch ihr Amt oder verbannte sie!

Das Vereinsrecht besitzt im § 26 Abs.1 BGB jedoch eine Öffnungsklausel, nach der die Vertretungsvollmacht eines Vorstandes in der Satzung eines Vereins festgelegt werden kann. Deshalb wählten wir das Vereinsrecht, um unsere basisdemokratischen Strukturen in einer Vereinssatzung zu beschreiben und festzulegen.
Die Basisdemokraten e.V. verankerten in ihren Satzungen das Scherbengericht und die Gebundenheit aller Mandatsträger an die Weisungen ihrer Mitglieder und/oder der Bevölkerung. Auch sieht die Vereinssatzung keine Vertreterversammlungen mit Entscheidungsbefugnissen vor. Weder auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene. Die Vereinssatzungen sehen vor, dass die Vertreter aller Ebenen immer auf Grund einer unmittelbaren Weisung einer Mitgliederentscheidung für ihr jeweiliges Einzugsgebiet zu handeln haben. Sie schufen damit die rechtliche Keimform für eine basisdemokratische Organisation der Gesellschaft, in der alle Entscheidungen durch basisdemokratische Abstimmungen getroffen werden.

Daher gründeten wir Vereine und versuchen Die Basisdemokraten als Organisation nach dem Vereinsrecht aufzubauen. Wie dies im Einzelnen geschehen soll, kann als Diskussionsvorschlag in unserer Broschüre: "Handbuch für basisdemokratisches Handeln" und in der Satzungen von Die Basisdemokraten nachgelesen werden.

Wir sind der Meinung, dass sich eine Teilnahme an der parlamentarischen Demokratie in Deutschland und der EU auch über ein Netzwerk von basisdemokratischen Vereinen als Wählervereinigung organisieren lässt. Dieser Vorschlag sollte daher im Auge behalten behalten werden. Zudem könnte über ein Netzwerk von basisdemokratischen Vereinen dieBasis mit innerparteilichen Leben gefüllt werden, so dass diese Vereine neue Ideen ausarbeiten und die politischen Initiativen von ihnen ausgingen.

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Unsere Bedenken zum Parteiengesetz haben wir oben deutlich gemacht.

Die Partei DieBasis versprach eine Entwicklung der parlamentarischen Demokratie hin zu einer Basisdemokratie. Klar ist auch, dass eine Wandlung der BRD gemäß unseres Grundgesetzes nur über die Parlamente erfolgen kann. Wir werden dieBasis daher unterstützen, solange sie Abstimmungsergebnisse der Bevölkerung in den Parlamenten umzusetzen versucht.
DieBasis im Kreisverband Frankfurt ist sehr interessiert an der Zusammenarbeit mit uns. In ihrem Ausschuss für Basisdemokratie besteht seit Nov. 2021 vor allen das Interesse, unsere Lösungen für den Aufbau einer basisdemokratischen Organisation zu verstehen und umzusetzen. Der Kreisverband Frankfurt gelangte zu der Einschätzung, die starren Reglungen des Parteiengesetzes für Parteisatzungen mit einer basisdemokratischen Geschäftsordnung umgehen zu können. Teile unserer Lösungen wurden daher in ihre Geschäftsordnungen als das Frankfurter Modell integriert. Geplant ist nun eine Verbreitung für das gesamte Bundesgebiet.

Wir werden sehen, ob sich mit dieser Idee ein basisdemokratisches Modell für dieBasis als Partei entwickeln lässt, welches dem Parteiengesetz Stand hält.
Den Haupthinderungsgrund sehen wir in den §§ 9 Abs.2 und 11 Abs.2 Satz 2 des Parteiengesetzes.

Wir schlagen daher vor, durch eine Doppelmitgliedschaft sowohl die Strukturen der Partei dieBasis als auch das Netzwerk von basisdemokratischen Vereinen aufzubauen, um eine Rückfallposition zu besitzen, falls der Aufbau einer basisdemokratischen Partei am Parteiengesetz scheitern sollte.

Unabhängig von diesen rechtlichen Bedenken entwickelten wir ein Bundesmodell, welches ein basisdemokratisches Netzwerk von Vereinen mit einer basisdemokratischen Partei vereinen könnte und wie folgt aussieht:



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In unserem Programm erarbeiteten wir schließlich Abstimmungsempfehlungen und begründeten diese sehr ausführlich. Immer floss hierbei unsere Zielvorstellung von einer zukünftigen Welt mit ein, was unserer Meinung nach auch immer mit einer konsequenten und nachhaltigen Lösung der Probleme unserer Zeit verbunden ist.


Stand: 10.05.2022