4.5. Rotation, weisungsgebundener Auftrag und Mandatsträger

Nachfolgend zeigen wir, an welchen Stellen unserer Satzung die von uns beschriebenen grundlegenden Funktionen wiederzufinden sind, die die Entscheidungsgewalt dauerhaft bei der Basis der Bevölkerung halten und eine schleichende Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse in die Hände weniger oder eines einzelnen unterbinden. Der Dreh- und Angelpunkt bleibt hier die Dezentralisierung und die Mitarbeit breiter Bevölkerungsschichten.

Zudem wird die Verfahrensweise mit Vorfällen gezeigt, die von der Satzung in dieser ausdrücklich Form nicht behandelt werden. Hierzu gehört z.B. auch der Verstoß eines Mandatsträgers gegen seinen weisungsgebundenen Auftrag.


Stand: 10.12.2011


4.5. Rotation, weisungsgebundener Auftrag und Mandatsträger (Übersicht)


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4.5. Rotation, weisungsgebundener Auftrag und Mandatsträger

Nachfolgend zeigen wir, an welchen Stellen unserer Satzung die von uns beschriebenen grundlegenden Funktionen wiederzufinden sind, die die Entscheidungsgewalt dauerhaft bei der Basis der Bevölkerung halten und eine schleichende Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse in die Hände weniger oder eines einzelnen unterbinden. Der Dreh- und Angelpunkt bleibt hier die Dezentralisierung und die Mitarbeit breiter Bevölkerungsschichten.

Zudem wird die Verfahrensweise mit Vorfällen gezeigt, die von der Satzung in dieser ausdrücklich Form nicht behandelt werden. Hierzu gehört z.B. auch der Verstoß eines Mandatsträgers gegen seinen weisungsgebundenen Auftrag.


Stand: 10.12.2011


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