4.1 Übergangsform hin zu einer Basisdemokratie

Das föderative Netzwerk wird von uns Basisdemokraten nur als eine Übergangsstruktur betrachtet. Sie soll uns ermöglichen, an die bestehenden Institutionen der parlamentarischen Demokratie anzudocken, die Abstimmungen über Gesetzesvorschläge langsam aus den Parlamenten an die Bevölkerung zu verlagern und auf uns als neue basisdemokratische Institution aufmerksam zu machen. Steigt der Zustrom zu den Basisdemokraten, so durchdringt das föderative Netzwerk zunehmend die Gesellschaft und die parlamentarische Demokratie kann über Wahlen und Abstimmungen systematisch in eine Basisdemokratie umgewandelt werden.

Demgemäß ist es das mittelfristige Ziel der Basisdemokraten, die parlamentarische Demokratie nach Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verfassungsgemäß in ein basisdemokratisches System umzuwandeln. Hierzu sollen die gesetzgebenden Institutionen der Parlamente in ausführende politische Organe transformiert werden, die durch gesetzgebende Volksabstimmungen ihren politischen Handlungsauftrag erhalten. Dies könnte in ähnlicher Weise funktionieren, so wie es für die Wahl des Scheriffs in den Countys der Vereinigten Staaten von Amerika heute schon praktiziert wird.


Stand: 10.12.2011


4.1. Übergangsform hin zu einer Basisdemokratie (Übersicht)


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4.1 Übergangsform hin zu einer Basisdemokratie

Das föderative Netzwerk wird von uns Basisdemokraten nur als eine Übergangsstruktur betrachtet. Sie soll uns ermöglichen, an die bestehenden Institutionen der parlamentarischen Demokratie anzudocken, die Abstimmungen über Gesetzesvorschläge langsam aus den Parlamenten an die Bevölkerung zu verlagern und auf uns als neue basisdemokratische Institution aufmerksam zu machen. Steigt der Zustrom zu den Basisdemokraten, so durchdringt das föderative Netzwerk zunehmend die Gesellschaft und die parlamentarische Demokratie kann über Wahlen und Abstimmungen systematisch in eine Basisdemokratie umgewandelt werden.

Demgemäß ist es das mittelfristige Ziel der Basisdemokraten, die parlamentarische Demokratie nach Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verfassungsgemäß in ein basisdemokratisches System umzuwandeln. Hierzu sollen die gesetzgebenden Institutionen der Parlamente in ausführende politische Organe transformiert werden, die durch gesetzgebende Volksabstimmungen ihren politischen Handlungsauftrag erhalten. Dies könnte in ähnlicher Weise funktionieren, so wie es für die Wahl des Scheriffs in den Countys der Vereinigten Staaten von Amerika heute schon praktiziert wird.


Stand: 10.12.2011


4.1. Übergangsform hin zu einer Basisdemokratie (Übersicht)