4.1.1. Erscheinungsformen des föderativen Netzwerkes
Das beschriebene föderative Netzwerk muss nicht zwangsläufig entweder nur
außerparlamentarisch
(§ 5.6)
oder nur parlamentarisch
(§§ 5.6, 5.7)
sein. Es kann auch als Mischform aufgebaut werden, indem die Ortsgruppen die Satzung
entsprechend ihren Vorstellungen zur Anwendung bringen. Diese Offenheit der Satzung ist
also von uns beabsichtigt.
4.1.1. Erscheinungsformen des föderativen Netzwerkes (Übersicht)
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4.1.1. Erscheinungsformen des föderativen Netzwerkes
Das beschriebene föderative Netzwerk muss nicht zwangsläufig entweder nur
außerparlamentarisch
(§ 5.6)
oder nur parlamentarisch
(§§ 5.6, 5.7)
sein. Es kann auch als Mischform aufgebaut werden, indem die Ortsgruppen die Satzung
entsprechend ihren Vorstellungen zur Anwendung bringen. Diese Offenheit der Satzung ist
also von uns beabsichtigt.
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