4.1.1. Erscheinungsformen des föderativen Netzwerkes

Das beschriebene föderative Netzwerk muss nicht zwangsläufig entweder nur außerparlamentarisch (§ 5.6) oder nur parlamentarisch (§§ 5.6, 5.7) sein. Es kann auch als Mischform aufgebaut werden, indem die Ortsgruppen die Satzung entsprechend ihren Vorstellungen zur Anwendung bringen. Diese Offenheit der Satzung ist also von uns beabsichtigt.

Ziel ist hier die Vernetzung von Gruppen und Organisationen zu einem föderativen Netzwerk, ohne die Auflösung bestehender Vereinigungen samt ihres Arbeitsschwerpunktes. Dies galt bis zum heutigen Zeitpunkt als undurchführbar. Trotzdem entsteht das gesamte Netzwerk in seinem basisdemokratischen Ausrichtungsziel durch einen Zusammenschluß der Gruppen..

So können sich beispielsweise basisdemokratisch organisierte Gewerkschaften, Kooperativen, Kommunen, Bürgerinitiativen, Vereine oder Stadtteilgruppen durch eine geringfügige Arbeitsergänzung mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten miteinander vernetzen, ohne ihre ureigensten Organisationsstrukturen und Handlungsziele aufzugeben. In den unterschiedlichsten Gesellschaftsbereichen können nun durch sehr vielfältige Maßnahmen Veränderungen in die Wege geleitet werden, die in eine Basisdemokratie münden. Die einzelnen Gruppen integrieren lediglich das hier nachfolgend beschriebene Entscheidungsgefüge in ihre Versammlungen und legen ihre Abstimmungsergebnisse zu den Beschlussfassungsanträgen in der Basis-News offen. Die Beschlussfassungsanträge werden in die Basis-News gestellt und von dort auch entnommen, was in den nachfolgenden Absätzen noch eingehender erklärt wird.

Ohne viel Mehraufwand für die bestehenden Gruppen ließe sich so innerhalb kürzester Frist eine wirkungsvolle Organisation auf die Beine stellen.


Stand: 10.12.2011


4.1.1. Erscheinungsformen des föderativen Netzwerkes (Übersicht)


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4.1.1. Erscheinungsformen des föderativen Netzwerkes

Das beschriebene föderative Netzwerk muss nicht zwangsläufig entweder nur außerparlamentarisch (§ 5.6) oder nur parlamentarisch (§§ 5.6, 5.7) sein. Es kann auch als Mischform aufgebaut werden, indem die Ortsgruppen die Satzung entsprechend ihren Vorstellungen zur Anwendung bringen. Diese Offenheit der Satzung ist also von uns beabsichtigt.

Ziel ist hier die Vernetzung von Gruppen und Organisationen zu einem föderativen Netzwerk, ohne die Auflösung bestehender Vereinigungen samt ihres Arbeitsschwerpunktes. Dies galt bis zum heutigen Zeitpunkt als undurchführbar. Trotzdem entsteht das gesamte Netzwerk in seinem basisdemokratischen Ausrichtungsziel durch einen Zusammenschluß der Gruppen..

So können sich beispielsweise basisdemokratisch organisierte Gewerkschaften, Kooperativen, Kommunen, Bürgerinitiativen, Vereine oder Stadtteilgruppen durch eine geringfügige Arbeitsergänzung mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten miteinander vernetzen, ohne ihre ureigensten Organisationsstrukturen und Handlungsziele aufzugeben. In den unterschiedlichsten Gesellschaftsbereichen können nun durch sehr vielfältige Maßnahmen Veränderungen in die Wege geleitet werden, die in eine Basisdemokratie münden. Die einzelnen Gruppen integrieren lediglich das hier nachfolgend beschriebene Entscheidungsgefüge in ihre Versammlungen und legen ihre Abstimmungsergebnisse zu den Beschlussfassungsanträgen in der Basis-News offen. Die Beschlussfassungsanträge werden in die Basis-News gestellt und von dort auch entnommen, was in den nachfolgenden Absätzen noch eingehender erklärt wird.

Ohne viel Mehraufwand für die bestehenden Gruppen ließe sich so innerhalb kürzester Frist eine wirkungsvolle Organisation auf die Beine stellen.


Stand: 10.12.2011


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