4.3.1. Reaktionszeit auf Anträge in den Parlamenten

Kommen wir zunächst auf Anträge anderer Parteien in den Parlamenten zu sprechen. Es gibt nach unserer Auffassung zwei Möglichkeiten, schnell zu reagieren.

  • Die Basisdemokraten werden ein Paket mit Grundsatzentscheidungen anlegen, das den Mandatsverwaltungsbeauftragten in den Parlamenten klar vorschreibt, wie sie bei bestimmten Fragestellungen abzustimmen haben. Beispielsweise für Kriegserklärungen, Bundeswehreinsätze außerhalb Deutschlands oder für Aufstockungen des Bundeswehretats kann festgelegt werden, dass sie grundsätzlich dagegen zu stimmen haben. Die Mandatsverwaltungsbeauftragten müssen natürlich entsprechend dem Zahlenverhältnis der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen abstimmen (§ 11.3b). Dies ist das Stimmenverhältnis, das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung erfasst wurde und jeder Grundsatzentscheidung angehängt werden muss. Dieses Paket mit Grundsatzentscheidungen fügen wir dem Parteiprogramm als Anhang bei und wird unmittelbare Reaktionen auf plötzliche parlamentarische Anträge zulassen.

  • Übrig bleiben Fragestellungen, die nicht im Paket für Grundsatzentscheidungen enthalten sind. Hier steht die Basis-News, unsere Internetzeitung als Medium zur Formulierung des Wählerauftrages, im Mittelpunkt unserer Überlegungen. Nehmen wir an, im Hessischen Landtag wird von der CDU ein Antrag eingebracht, für den unser Paket von Grundsatzentscheidungen keinen Wählerauftrag für die Mandatsverwaltungsbeauftragten vorsieht, so muss dieser (§ 7.2b) wie jeder andere auch in der Basis-News veröffentlicht und zur Mitgliederabstimmung gestellt werden. Die Mitgliederabstimmung findet nun in dem dem Hessischen Landtag zugeordneten politischen Einzugsgebiet statt; d.h. in allen Ortsgruppen hessischer Städte und Gemeinden. Andere Städte und Gemeinden in der BRD oder EU sind hiervon ausgeschlossen. Von den Ortsgruppen werden die Ortsabstimmungsergebnisse nun sowohl an die Basis-News als auch an die Ortsgruppenvertreter des Landes Hessen in absoluten Zahlen weitergegeben. Die Ortsgruppenvertreter müssen die Ja- und Nein-Stimmen der einzelnen Ortsgruppen zusammenzählen und das Ergebnis an die Basis-News weiterleiten. Die Funktion des Zusammenzählens der Ortsgruppenergebnisse wurde zwischenzeitlich im Internet durch unser Abstimmungsprogramm automatisiert.
    Nach zwei bis drei Wochen würden die Abstimmungsergebnisse einer ortsübergreifenden Mitgliederabstimmung für das Land Hessen in der Basis-News (§ 10.4) erscheinen und den Mandatsverwaltungsbeauftragten der Basisdemokraten im Hessischen Landtag ihren Wählerauftrag zuweisen (§§ 10.5,§ 11.2,§ 11.3) .

Wie soll dies im einzelnen funktionieren?

Im Zentrum unserer Überlegungen steht unsere Internetzeitung Basis-News (§ 7.1) und unser Internetprogramm für Abstimmungen. Dies ermöglicht uns, zu jedem parlamentarischen Antrag innerhalb einer Frist von zwei bis drei Wochen Stellung zu beziehen, wenn wir ein wöchentliches Treffen der Ortsgruppen an einem Donnerstag, Freitag, Samstag oder Sonntag und ein wöchentliches Erscheinen der Basis-News (z.B. Mittwoch und Redaktionsschluss Montag 24 Uhr) voraussetzen. Nehmen wir an, in der ersten Woche würde an einem Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag eine parlamentarische Eingabe von einer anderen Partei erfolgen, so müssten unsere Mandatsverwaltungsbeauftragten (gemäß § 7.2b) den genauen Wortlaut des Antrages spätestens am Montag der darauffolgenden Woche an die Basis-News weiterleiten. Zwei Tage später, am Mittwoch, erscheint der Antrag in der Basis-News (§ 7.3). Noch in der gleichen Woche findet in allen Ortsgruppen (am Donnerstag, Freitag, Samstag oder Sonntag) des entsprechenden politischen Einzugsgebietes eine Abstimmung zu den in der Basis-News erschienenen Beschlussanträgen statt (§ 7.4). Gemäß § 6.3 verlesen die Vorsitzenden der Ortsgruppen die Beschlussanträge, führen die Abstimmungen durch (§ 6.4) und geben die Abstimmungsergebnisse in absoluten Zahlen (§ 6.5) an die Basis-News (§ 7.5) weiter. Ebenfalls erfolgt die Weitergabe an die Sammelstellen (Ortsgruppenvertreterversammlungen) des entsprechenden politischen Einzugsgebietes, für die die Abstimmung durchgeführt wurde (§§ 7.6, 10.3). Diese Funktion übernimmt heute unser Abstimmungsprogramm, in dem die Ortsgruppenvertreter die Abstimmungsergebnisse für jede Abstimmung an die dafür vorgesehene Stelle eintragen.
In den Sammelstellen erfolgt durch die Ortsgruppenvertreter (§ 10.4) beziehungsweise durch unser Abstimmungsprogramm lediglich das Zusammenzählen der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen. Die Abstimmungsergebnisse werden dann spätestens am Montag der dritten Woche an die Basis-News zur Veröffentlichung weitergeleitet (§ 10.4). Die Mandatsverwaltungsbeauftragten (§ 10.5) eines parlamentarischen Gremiums, für dessen politisches Einzugsgebiet die Abstimmung durchgeführt wurde, erfahren aus der Basis-News spätestens am Mittwoch der dritten Woche, wie sie abzustimmen haben (§ 11.3).


Stand: 10.12.2011


4.3.1. Reaktionszeit auf Anträge in den Parlamenten (Übersicht)


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4.3.1. Reaktionszeit auf Anträge in den Parlamenten

Kommen wir zunächst auf Anträge anderer Parteien in den Parlamenten zu sprechen. Es gibt nach unserer Auffassung zwei Möglichkeiten, schnell zu reagieren.

  • Die Basisdemokraten werden ein Paket mit Grundsatzentscheidungen anlegen, das den Mandatsverwaltungsbeauftragten in den Parlamenten klar vorschreibt, wie sie bei bestimmten Fragestellungen abzustimmen haben. Beispielsweise für Kriegserklärungen, Bundeswehreinsätze außerhalb Deutschlands oder für Aufstockungen des Bundeswehretats kann festgelegt werden, dass sie grundsätzlich dagegen zu stimmen haben. Die Mandatsverwaltungsbeauftragten müssen natürlich entsprechend dem Zahlenverhältnis der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen abstimmen (§ 11.3b). Dies ist das Stimmenverhältnis, das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung erfasst wurde und jeder Grundsatzentscheidung angehängt werden muss. Dieses Paket mit Grundsatzentscheidungen fügen wir dem Parteiprogramm als Anhang bei und wird unmittelbare Reaktionen auf plötzliche parlamentarische Anträge zulassen.

  • Übrig bleiben Fragestellungen, die nicht im Paket für Grundsatzentscheidungen enthalten sind. Hier steht die Basis-News, unsere Internetzeitung als Medium zur Formulierung des Wählerauftrages, im Mittelpunkt unserer Überlegungen. Nehmen wir an, im Hessischen Landtag wird von der CDU ein Antrag eingebracht, für den unser Paket von Grundsatzentscheidungen keinen Wählerauftrag für die Mandatsverwaltungsbeauftragten vorsieht, so muss dieser (§ 7.2b) wie jeder andere auch in der Basis-News veröffentlicht und zur Mitgliederabstimmung gestellt werden. Die Mitgliederabstimmung findet nun in dem dem Hessischen Landtag zugeordneten politischen Einzugsgebiet statt; d.h. in allen Ortsgruppen hessischer Städte und Gemeinden. Andere Städte und Gemeinden in der BRD oder EU sind hiervon ausgeschlossen. Von den Ortsgruppen werden die Ortsabstimmungsergebnisse nun sowohl an die Basis-News als auch an die Ortsgruppenvertreter des Landes Hessen in absoluten Zahlen weitergegeben. Die Ortsgruppenvertreter müssen die Ja- und Nein-Stimmen der einzelnen Ortsgruppen zusammenzählen und das Ergebnis an die Basis-News weiterleiten. Die Funktion des Zusammenzählens der Ortsgruppenergebnisse wurde zwischenzeitlich im Internet durch unser Abstimmungsprogramm automatisiert.
    Nach zwei bis drei Wochen würden die Abstimmungsergebnisse einer ortsübergreifenden Mitgliederabstimmung für das Land Hessen in der Basis-News (§ 10.4) erscheinen und den Mandatsverwaltungsbeauftragten der Basisdemokraten im Hessischen Landtag ihren Wählerauftrag zuweisen (§§ 10.5,§ 11.2,§ 11.3) .

Wie soll dies im einzelnen funktionieren?

Im Zentrum unserer Überlegungen steht unsere Internetzeitung Basis-News (§ 7.1) und unser Internetprogramm für Abstimmungen. Dies ermöglicht uns, zu jedem parlamentarischen Antrag innerhalb einer Frist von zwei bis drei Wochen Stellung zu beziehen, wenn wir ein wöchentliches Treffen der Ortsgruppen an einem Donnerstag, Freitag, Samstag oder Sonntag und ein wöchentliches Erscheinen der Basis-News (z.B. Mittwoch und Redaktionsschluss Montag 24 Uhr) voraussetzen. Nehmen wir an, in der ersten Woche würde an einem Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag eine parlamentarische Eingabe von einer anderen Partei erfolgen, so müssten unsere Mandatsverwaltungsbeauftragten (gemäß § 7.2b) den genauen Wortlaut des Antrages spätestens am Montag der darauffolgenden Woche an die Basis-News weiterleiten. Zwei Tage später, am Mittwoch, erscheint der Antrag in der Basis-News (§ 7.3). Noch in der gleichen Woche findet in allen Ortsgruppen (am Donnerstag, Freitag, Samstag oder Sonntag) des entsprechenden politischen Einzugsgebietes eine Abstimmung zu den in der Basis-News erschienenen Beschlussanträgen statt (§ 7.4). Gemäß § 6.3 verlesen die Vorsitzenden der Ortsgruppen die Beschlussanträge, führen die Abstimmungen durch (§ 6.4) und geben die Abstimmungsergebnisse in absoluten Zahlen (§ 6.5) an die Basis-News (§ 7.5) weiter. Ebenfalls erfolgt die Weitergabe an die Sammelstellen (Ortsgruppenvertreterversammlungen) des entsprechenden politischen Einzugsgebietes, für die die Abstimmung durchgeführt wurde (§§ 7.6, 10.3). Diese Funktion übernimmt heute unser Abstimmungsprogramm, in dem die Ortsgruppenvertreter die Abstimmungsergebnisse für jede Abstimmung an die dafür vorgesehene Stelle eintragen.
In den Sammelstellen erfolgt durch die Ortsgruppenvertreter (§ 10.4) beziehungsweise durch unser Abstimmungsprogramm lediglich das Zusammenzählen der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen. Die Abstimmungsergebnisse werden dann spätestens am Montag der dritten Woche an die Basis-News zur Veröffentlichung weitergeleitet (§ 10.4). Die Mandatsverwaltungsbeauftragten (§ 10.5) eines parlamentarischen Gremiums, für dessen politisches Einzugsgebiet die Abstimmung durchgeführt wurde, erfahren aus der Basis-News spätestens am Mittwoch der dritten Woche, wie sie abzustimmen haben (§ 11.3).


Stand: 10.12.2011


4.3.1. Reaktionszeit auf Anträge in den Parlamenten (Übersicht)