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4.3.1. Reaktionszeit auf Anträge in den Parlamenten
Kommen wir zunächst auf Anträge anderer Parteien in den Parlamenten zu sprechen.
Es gibt nach unserer Auffassung zwei Möglichkeiten, schnell zu reagieren.
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Die Basisdemokraten werden ein Paket mit Grundsatzentscheidungen anlegen,
das den Mandatsverwaltungsbeauftragten in den Parlamenten klar vorschreibt,
wie sie bei bestimmten Fragestellungen abzustimmen haben.
Beispielsweise für Kriegserklärungen,
Bundeswehreinsätze außerhalb Deutschlands oder für Aufstockungen
des Bundeswehretats kann festgelegt werden, dass sie grundsätzlich
dagegen zu stimmen haben. Die Mandatsverwaltungsbeauftragten müssen
natürlich entsprechend dem Zahlenverhältnis der abgegebenen Ja- und
Nein-Stimmen abstimmen
(§ 11.3b).
Dies ist das Stimmenverhältnis,
das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung erfasst wurde und jeder Grundsatzentscheidung
angehängt werden muss. Dieses Paket mit Grundsatzentscheidungen fügen wir
dem Parteiprogramm als Anhang bei und wird unmittelbare Reaktionen auf plötzliche
parlamentarische Anträge zulassen.
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Übrig bleiben Fragestellungen, die nicht im Paket für Grundsatzentscheidungen
enthalten sind. Hier steht die
Basis-News,
unsere Internetzeitung als Medium zur Formulierung des Wählerauftrages, im Mittelpunkt
unserer Überlegungen. Nehmen wir an, im Hessischen Landtag wird von der CDU ein Antrag
eingebracht, für den unser Paket von Grundsatzentscheidungen keinen Wählerauftrag
für die Mandatsverwaltungsbeauftragten vorsieht, so muss dieser
(§ 7.2b)
wie jeder andere auch in der Basis-News veröffentlicht und zur Mitgliederabstimmung
gestellt werden. Die Mitgliederabstimmung findet nun in dem dem Hessischen Landtag
zugeordneten politischen Einzugsgebiet statt; d.h. in allen Ortsgruppen hessischer
Städte und Gemeinden. Andere Städte und Gemeinden in der BRD oder EU sind
hiervon ausgeschlossen. Von den Ortsgruppen werden die
Ortsabstimmungsergebnisse nun sowohl an die Basis-News als auch an die Ortsgruppenvertreter
des Landes Hessen in absoluten Zahlen weitergegeben. Die Ortsgruppenvertreter müssen
die Ja- und Nein-Stimmen der einzelnen Ortsgruppen zusammenzählen
und das Ergebnis an die Basis-News weiterleiten.
Die Funktion des Zusammenzählens der Ortsgruppenergebnisse wurde zwischenzeitlich
im Internet durch unser
Abstimmungsprogramm
automatisiert.
Nach zwei bis drei Wochen würden die Abstimmungsergebnisse einer ortsübergreifenden
Mitgliederabstimmung für das Land Hessen in der Basis-News
(§ 10.4)
erscheinen und den Mandatsverwaltungsbeauftragten der Basisdemokraten im Hessischen Landtag
ihren Wählerauftrag zuweisen
(§§ 10.5,§ 11.2,§ 11.3)
.
Wie soll dies im einzelnen funktionieren?
Im Zentrum unserer Überlegungen steht unsere Internetzeitung
Basis-News
(§ 7.1)
und unser
Internetprogramm für Abstimmungen.
Dies ermöglicht uns, zu jedem parlamentarischen Antrag innerhalb einer Frist von zwei bis drei Wochen
Stellung zu beziehen, wenn wir ein wöchentliches Treffen der Ortsgruppen an einem Donnerstag, Freitag,
Samstag oder Sonntag und ein wöchentliches Erscheinen der Basis-News (z.B. Mittwoch und
Redaktionsschluss Montag 24 Uhr) voraussetzen. Nehmen wir an, in der ersten Woche würde an einem
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag eine parlamentarische Eingabe von einer anderen
Partei erfolgen, so müssten unsere Mandatsverwaltungsbeauftragten (gemäß
§ 7.2b)
den genauen Wortlaut des Antrages spätestens am Montag der darauffolgenden Woche an die
Basis-News
weiterleiten. Zwei Tage später, am Mittwoch, erscheint der Antrag in der Basis-News
(§ 7.3).
Noch in der gleichen Woche findet in allen Ortsgruppen (am Donnerstag, Freitag, Samstag oder Sonntag)
des entsprechenden politischen Einzugsgebietes eine Abstimmung zu den in der
Basis-News
erschienenen Beschlussanträgen statt
(§ 7.4).
Gemäß
§ 6.3
verlesen die Vorsitzenden der Ortsgruppen die Beschlussanträge, führen die Abstimmungen durch
(§ 6.4)
und geben die Abstimmungsergebnisse in absoluten Zahlen
(§ 6.5)
an die
Basis-News
(§ 7.5)
weiter. Ebenfalls erfolgt die Weitergabe an die Sammelstellen (Ortsgruppenvertreterversammlungen)
des entsprechenden politischen Einzugsgebietes,
für die die Abstimmung durchgeführt wurde
(§§ 7.6, 10.3).
Diese Funktion übernimmt heute unser
Abstimmungsprogramm,
in dem die Ortsgruppenvertreter die Abstimmungsergebnisse für jede Abstimmung
an die dafür vorgesehene Stelle eintragen.
In den Sammelstellen erfolgt durch die Ortsgruppenvertreter
(§ 10.4)
beziehungsweise durch unser
Abstimmungsprogramm
lediglich das Zusammenzählen der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen. Die Abstimmungsergebnisse werden dann
spätestens am Montag der dritten Woche an die
Basis-News
zur Veröffentlichung weitergeleitet
(§ 10.4).
Die Mandatsverwaltungsbeauftragten
(§ 10.5)
eines parlamentarischen Gremiums, für dessen politisches Einzugsgebiet die Abstimmung durchgeführt
wurde, erfahren aus der
Basis-News
spätestens am Mittwoch der dritten Woche, wie sie abzustimmen haben
(§ 11.3).
Stand: 10.12.2011
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