Warum wählen wir eine Vereinssatzung?

Eigentlich halten wir von der Vereinsmeierei wenig, doch wir benötigen einen angemeldeten Verein, um unsere basisdemokratischen Umgangsformen nicht nur zu beschreiben, sondern um sie als Rechtsform verbindlich zu regeln.
Für jedes andere regelmäßige Treffen von Menschen, die nicht offiziell einen Verein gründen, wendet die Justiz die Rechtsform eines unangemeldeten Vereins mit hierarchischen Entscheidungs- und Organisationsstrukturen an. Die Justiz bestimmt die Personen, die am häufigsten in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten, als Vorstand. Dieser vertritt nun per Definition nicht nur die Interessen des unangemeldeten Vereins, sondern er ist auch für ihn haftbar.

Die Vergangenheit zeigte, dass sich aus diesen unangemeldeten Vereinen sehr schnell eine hierarchische Organisation mit einer Delegation der Entscheidungsbefugnisse in die höchsten Ränge der Organisation entwickelte. Insbesondere dann, wenn eine verbindliche Rechtsform notwendig wurde. Dies hatte immer viele Ursachen.
Eine ist die, dass in unserer Gesellschaft viele ausgearbeitete hierarchische Organisationsmodelle vorliegen, die die Übergabe der Entscheidungsbefugnisse an einen Vorstand oder andere Mandatsträger vorschreiben.
Eine weitere Ursache ist wiederum, dass sich die meisten Menschen oder Gruppen mit Organisationstheorien nicht auskennen. So wird gerne auf die ausgearbeiteten hierarchischen Organisationsmodelle zurückgriffen, gerade wenn eine Rechtsform schnell gefunden werden muss und sich schon Fraktionen gebildet haben, die zu bestimmten Themen um die Vorherrschaft ringen.

Wir sind dies nun Leid, da wir in der Parlamentarischen Demokratie das Ergebnis für die Abgabe unserer Entscheidungsbefugnisse ertragen müssen. Wir finden uns in den Entscheidungen der Parlamentarier nicht mehr wieder. Denn die Diplomatie zwischen den Parteien in der Regierung gilt als Rechtfertigung für die Nichteinlösung von Wahlprogrammen und Wahlversprechen.

Dies ist der Grund, warum wir gleich mit einem ausgearbeiteten basisdemokratischen Organisationsmodell starten und genau dies nicht dem Zufall überlassen.

Wir wählen Vereinssatzungen und ein Netzwerk von Vereinen zur Organisation einer Wählergemeinschaft. Denn das Parteiengesetz schreibt eine hierarchische Organisation und die Abgabe der Entscheidungsbefugnisse an die Delegierten der höheren Ränge vor. Und genau dies wollen wir nicht.


Stand: 31.01.2014



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Warum wählen wir eine Vereinssatzung?

Eigentlich halten wir von der Vereinsmeierei wenig, doch wir benötigen einen angemeldeten Verein, um unsere basisdemokratischen Umgangsformen nicht nur zu beschreiben, sondern um sie als Rechtsform verbindlich zu regeln.
Für jedes andere regelmäßige Treffen von Menschen, die nicht offiziell einen Verein gründen, wendet die Justiz die Rechtsform eines unangemeldeten Vereins mit hierarchischen Entscheidungs- und Organisationsstrukturen an. Die Justiz bestimmt die Personen, die am häufigsten in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten, als Vorstand. Dieser vertritt nun per Definition nicht nur die Interessen des unangemeldeten Vereins, sondern er ist auch für ihn haftbar.

Die Vergangenheit zeigte, dass sich aus diesen unangemeldeten Vereinen sehr schnell eine hierarchische Organisation mit einer Delegation der Entscheidungsbefugnisse in die höchsten Ränge der Organisation entwickelte. Insbesondere dann, wenn eine verbindliche Rechtsform notwendig wurde. Dies hatte immer viele Ursachen.
Eine ist die, dass in unserer Gesellschaft viele ausgearbeitete hierarchische Organisationsmodelle vorliegen, die die Übergabe der Entscheidungsbefugnisse an einen Vorstand oder andere Mandatsträger vorschreiben.
Eine weitere Ursache ist wiederum, dass sich die meisten Menschen oder Gruppen mit Organisationstheorien nicht auskennen. So wird gerne auf die ausgearbeiteten hierarchischen Organisationsmodelle zurückgriffen, gerade wenn eine Rechtsform schnell gefunden werden muss und sich schon Fraktionen gebildet haben, die zu bestimmten Themen um die Vorherrschaft ringen.

Wir sind dies nun Leid, da wir in der Parlamentarischen Demokratie das Ergebnis für die Abgabe unserer Entscheidungsbefugnisse ertragen müssen. Wir finden uns in den Entscheidungen der Parlamentarier nicht mehr wieder. Denn die Diplomatie zwischen den Parteien in der Regierung gilt als Rechtfertigung für die Nichteinlösung von Wahlprogrammen und Wahlversprechen.

Dies ist der Grund, warum wir gleich mit einem ausgearbeiteten basisdemokratischen Organisationsmodell starten und genau dies nicht dem Zufall überlassen.

Wir wählen Vereinssatzungen und ein Netzwerk von Vereinen zur Organisation einer Wählergemeinschaft. Denn das Parteiengesetz schreibt eine hierarchische Organisation und die Abgabe der Entscheidungsbefugnisse an die Delegierten der höheren Ränge vor. Und genau dies wollen wir nicht.


Stand: 31.01.2014