3.2.4. Zeitplanung der Ortsgruppe

Klar dürfte sein, dass aus der Diskussionsveranstaltung eine Reihe von Beschlussanträgen für die nächste Beschlussversammlung hervorgehen können.
Für die Kontinuität der Ortsgruppenarbeit ist auch ein Terminbuch unverzichtbar, dessen Funktion nachfolgend genauer beschrieben wird.

Zum Terminbuch.
Die von der Ortsgruppe vergebenen weisungsgebundenen Aufträge werden mit Datum ihrer Erfüllung in ihm festgehalten. Am Tag der Erfüllung ist der Beauftragte zu seiner Arbeit zu hören und hat der Ortsgruppenversammlung Rechenschaft über den bisherigen Stand seiner Arbeit oder deren Erfüllung vorzutragen. Unter Umständen wird gleich am selben Tag ein Termin für eine Diskussionsversammlung zum selbigen Thema festgelegt, wobei dies auch eine außerordentliche Ortsgruppenversammlung sein kann. Die Ortsgruppe entscheidet über die weitere Verfahrensweise auf der Beschlussversammlung der nächsten Woche.
Weiter ist jedem Diskussionsthema ein Datum zuzuordnen, an dem die Diskussionsversammlung zur Meinungsbildung stattfinden soll. Die Reihenfolge wird durch die Reihenfolge der Antragstellung festgelegt.
Als letztes sei zu bemerken, dass Mitglieder nur Personen sind, die sich verpflichten, die routinemäßig anfallenden Verwaltungsarbeiten in Rotation mitzutragen. Nur die Personen, die sich verpflichten, die rotierenden Arbeiten mitzutragen und die es dann tatsächlich auch tun, dürfen mitbestimmen, es sei denn, für eine bestimmte Fragestellung wurde von der Ortsgruppe ein anders lautender Beschluss gefasst (§§ 6, 7.7).


Stand: 12.10.2011


3.2.4. Zeitplanung der Ortsgruppe (Übersicht)


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3.2.4. Zeitplanung der Ortsgruppe

Klar dürfte sein, dass aus der Diskussionsveranstaltung eine Reihe von Beschlussanträgen für die nächste Beschlussversammlung hervorgehen können.
Für die Kontinuität der Ortsgruppenarbeit ist auch ein Terminbuch unverzichtbar, dessen Funktion nachfolgend genauer beschrieben wird.

Zum Terminbuch.
Die von der Ortsgruppe vergebenen weisungsgebundenen Aufträge werden mit Datum ihrer Erfüllung in ihm festgehalten. Am Tag der Erfüllung ist der Beauftragte zu seiner Arbeit zu hören und hat der Ortsgruppenversammlung Rechenschaft über den bisherigen Stand seiner Arbeit oder deren Erfüllung vorzutragen. Unter Umständen wird gleich am selben Tag ein Termin für eine Diskussionsversammlung zum selbigen Thema festgelegt, wobei dies auch eine außerordentliche Ortsgruppenversammlung sein kann. Die Ortsgruppe entscheidet über die weitere Verfahrensweise auf der Beschlussversammlung der nächsten Woche.
Weiter ist jedem Diskussionsthema ein Datum zuzuordnen, an dem die Diskussionsversammlung zur Meinungsbildung stattfinden soll. Die Reihenfolge wird durch die Reihenfolge der Antragstellung festgelegt.
Als letztes sei zu bemerken, dass Mitglieder nur Personen sind, die sich verpflichten, die routinemäßig anfallenden Verwaltungsarbeiten in Rotation mitzutragen. Nur die Personen, die sich verpflichten, die rotierenden Arbeiten mitzutragen und die es dann tatsächlich auch tun, dürfen mitbestimmen, es sei denn, für eine bestimmte Fragestellung wurde von der Ortsgruppe ein anders lautender Beschluss gefasst (§§ 6, 7.7).


Stand: 12.10.2011


3.2.4. Zeitplanung der Ortsgruppe (Übersicht)