3.3. Ortsgruppenübergreifende Zusammenarbeit

Durch die Darstellung der Kontinuität der Ortsgruppenarbeit, die in ihrem Wesen eine strukturierte interne Ortsgruppenarbeit ist, ergeben sich folgende Ausblicke.

Zur Lösung ortsgruppenübergreifender Probleme ist eine überregionale Organisation notwendig, die sich an den Prinzipien der strukturierten Gruppenarbeit und den Prinzipien der Kontinuität der Ortsgruppenarbeit orientiert. Beide Modelle werden in leicht veränderter Form auf die Deligiertenversammlungen der weisungsgebundenen Beauftragten übertragen.
Die nachfolgend genannten Begriffe werden durch unsere Satzung noch genau beschrieben:

  • Ortsgruppenmitglieder: 2^8=256.

  • Maximales Einzugsgebiet einer Gemeinde:
    256 Ortsgruppen ==> 2^16=65536 Menschen.

  • Maximales Einzugsgebiet eines Landesausschusses:
    256 Gemeinden ==> 2^24=16`777`216 Menschen.

  • Maximales Einzugsgebiet eines Kontinentalausschusses:
    256 Landesausschüsse ==> 2^32=4`294`967`296 Menschen, was schon fast der heutigen Weltbevölkerung entspricht.

  • Maximales Einzugsgebiet des Weltausschusses:
    256 Kontinentalausschüsse ==> 2^40=1`099`951`160`000 Menschen, "womit feststeht, dass wir noch ein paar Kontinente anbauen können".

Wir möchten betonen, dass es sich bei dem hier Dargestellten nur um ein Modell handelt, welches vor allem die Funktionsweise beschreiben soll. Für die Praxis können weitere Ebenen vorgesehen werden. Beispielsweise wurde in unserem Abstimmungsprogramm eine weitere Ebene für Großstädte vorgesehen, die wir zwischen Gemeinde- und Landesebene anordneten. Hiermit können Großstädte mit bis zu 16 Millionen Einwohner zu einer Einheit zusammengefasst werden. Größere können wiederum in drei bis vier Einheiten organisiert werden.


Stand: 10.12.2011


3.3. Ortsgruppenübergreifende Zusammenarbeit (Übersicht)


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3.3. Ortsgruppenübergreifende Zusammenarbeit

Durch die Darstellung der Kontinuität der Ortsgruppenarbeit, die in ihrem Wesen eine strukturierte interne Ortsgruppenarbeit ist, ergeben sich folgende Ausblicke.

Zur Lösung ortsgruppenübergreifender Probleme ist eine überregionale Organisation notwendig, die sich an den Prinzipien der strukturierten Gruppenarbeit und den Prinzipien der Kontinuität der Ortsgruppenarbeit orientiert. Beide Modelle werden in leicht veränderter Form auf die Deligiertenversammlungen der weisungsgebundenen Beauftragten übertragen.
Die nachfolgend genannten Begriffe werden durch unsere Satzung noch genau beschrieben:

  • Ortsgruppenmitglieder: 2^8=256.

  • Maximales Einzugsgebiet einer Gemeinde:
    256 Ortsgruppen ==> 2^16=65536 Menschen.

  • Maximales Einzugsgebiet eines Landesausschusses:
    256 Gemeinden ==> 2^24=16`777`216 Menschen.

  • Maximales Einzugsgebiet eines Kontinentalausschusses:
    256 Landesausschüsse ==> 2^32=4`294`967`296 Menschen, was schon fast der heutigen Weltbevölkerung entspricht.

  • Maximales Einzugsgebiet des Weltausschusses:
    256 Kontinentalausschüsse ==> 2^40=1`099`951`160`000 Menschen, "womit feststeht, dass wir noch ein paar Kontinente anbauen können".

Wir möchten betonen, dass es sich bei dem hier Dargestellten nur um ein Modell handelt, welches vor allem die Funktionsweise beschreiben soll. Für die Praxis können weitere Ebenen vorgesehen werden. Beispielsweise wurde in unserem Abstimmungsprogramm eine weitere Ebene für Großstädte vorgesehen, die wir zwischen Gemeinde- und Landesebene anordneten. Hiermit können Großstädte mit bis zu 16 Millionen Einwohner zu einer Einheit zusammengefasst werden. Größere können wiederum in drei bis vier Einheiten organisiert werden.


Stand: 10.12.2011


3.3. Ortsgruppenübergreifende Zusammenarbeit (Übersicht)